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VCS behält sein Beschwerderecht

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Der Bundesrat hat die Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen überprüft. Kriterien für das Beschwerderecht sind u.a. eine gesamtschweizerische und keine wirtschaftliche Tätigkeit. Die Schweizerische Verkehrs-Stiftung und die Pro Campagna erfüllen diese Voraussetzungen nicht mehr. Die Schweizerische Liga gegen den Lärm verzichtet freiwillig auf das Verbandsbeschwerderecht.

Der Verkehrs-Club der Schweiz VCS behält hingegen – trotz den Vorstössen aus den Kreisen der SVP und des Gewerbeverbandes – sein Beschwerderecht.

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