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Freitag, 29. Oktober 2010 00:00
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Samuel Hoehn
Der Bundesrat hat die Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen überprüft. Kriterien für das Beschwerderecht sind u.a. eine gesamtschweizerische und keine wirtschaftliche Tätigkeit.
Die Schweizerische Verkehrs-Stiftung und die Pro Campagna erfüllen diese Voraussetzungen nicht mehr. Die Schweizerische Liga gegen den Lärm verzichtet freiwillig auf das Verbandsbeschwerderecht.
Der Verkehrs-Club der Schweiz VCS behält hingegen – trotz den Vorstössen aus den Kreisen der SVP und des Gewerbeverbandes – sein Beschwerderecht.