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50 Jahre europäische Sozialcharta: Zur Nachhaltigkeit gehört auch die Gesellschaft

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SozialAusser Ökonomie und Ökologie gehören auch die gesellschaftlichen, sozialen Aspekte zum Begriff der nachhaltigen und damit zukunftsfähigen Entwicklung. Heute vor 50 Jahren wurde die europäische Sozialcharta verabschiedet. Noch hat die Schweiz diese nicht ratifiziert! 

Die schweizerische Eidgenossenschaft setzt auf nachhaltige Entwicklung. So steht es mindestens im Nachhaltigkeitsartikel 73 der Bundesverfassung. In der auf dem Erdgipfel 1993 in Rio im Rahmen der verabschiedeten Konvention „Lokale Agenda 21“ definierten sogenannten „Nachhaltigkeit“ wird eine zukünftige Entwicklung der menschlichen Gesellschaft als dauerhaft und stabil erachtet, wenn sie den Ausgleich zwischen den ökonomischen Bedürfnissen, den ökologischen Voraussetzungen und den sozialen Aspekten schafft. 

Davon sind wir noch weit entfernt, wenn wir die Dominanz der ökonomischen Werte in unserer Gesellschaft betrachten. Nicht nur, dass damit die ökologischen  -meist sog. „weichen“-  Faktoren missachtet, sondern auch die sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen dieser einseitigen Handlungsweise vernachlässigt werden. Sowohl ökologische als auch soziale Bedürfnisse für eine tragfähige, künftig stabile Entwicklung („soustainable development“) unterliegen regelmässig den ökonomischen „Zwängen“. 

Ich finde das eigentlich beschämend. Die Schweiz möchte immer im Bereich der Menschenrechte führend sein, aber im Bereich der Sozialen und Kulturellen Menschenrechte erfüllen wir den Standard des Europarates nicht, da hinken wir hinterher.



Vor 50 Jahren, am 18.10.1961 wurde die europäische Sozialcharta von zunächst 13 Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnet. Inzwischen haben 43 der 47 europäischen Staaten sie (wenn auch nicht immer mit allen Regelungen) in ihre Gesetzgebung übernommen. Nicht so die Schweiz. Zwar hat sie der Bundesrat (nach 15 Jahren!) unterzeichnet, aber sie ist von den eidgenössischen Räten bis heute noch nicht ratifiziert worden. Beschämend sei dies, moniert Bruno Kehl, der Kampagnenleiter „Pro Sozialcharta“, nachdem die Schweiz sich gerne mit ihren sozialen Engagements und der Einhaltung der Menschenrechte rühme. 

Missfallen und Widerstand kommen aus „der“ Wirtschaft. Thomas Daum, Direktor des Arbeitgeberverbands, sieht damit einen unnötigen weiteren Ausbau des Sozialstaats, den es zu verhindern gelte.

Die Sozialcharta ist nichts anderes als Europas Minimalkonsens für Arbeitnehmer-Rechte. Kernpunkte sind eine gute Berufsausbildung, eine Arbeit in sicherer Umgebung mit gerechter Bezahlung und angemessenen Arbeitszeiten, besonderem Schutz von Jugendlichen und Schwangeren sowie dem Verbot der Kinderarbeit, sozialer Sicherheit für alle in Not Geratene, das Recht, für soziale und wirtschaftliche Interessen einzustehen und sich zu organisieren. Obwohl die meisten dieser Punkte hierzulande erfüllt sind, brächte die Unterzeichnung der Sozialcharta auch für die schweizerischen Arbeitnehmer merkliche Verbesserungen, beispielsweise im sozialen Recht auf Fürsorge. 

Ständerat Eugen David, als Präsident der aussenpolitischen Kommission, ist dezidiert der Meinung, dass die Schweiz hier nicht länger abseits stehen dürfe. Es bedeutete nicht mehr, als dass wir einen Schritt in Richtung sozialer Marktwirtschaft gehen würden. Nicht nur angesichts der aktuellen Finanzkrisen- und Arbeitsmarktsituation, sondern auch aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung wäre die Zeit dazu mehr als reif!


(Bildquelle: http://bit.ly/qqO9zd)

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