Feinstaub ist ein Teil Schwebstaubs. PM steht für Pariculate Matter gemessen in Mikrometer μm. PM10 bezeichnet alle Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 μm.
Die Belastung der Luft mit winzigen Staubteilchen ist heute eine der grössten Herausforderungen für unsere Luftreinhalte-Politik. In Städten und in verkehrsnahen Gebieten wird der Grenzwert von für Feinstaub häufig überschritten. Nach der LRV darf der Tagesmittelwert der PM10-Konzentration höchstens einmal pro Jahr den Grenzwert von 50 µg/m3 überschreiten.
Die LRV legt fest, dass der 1 Stundenmittelwert der Ozonkonzentration höchstens einmal pro Jahr 120 µg/m3 überschreiten darf.
Die LRV legt fest, dass der Tagesmittelwert der Stickstoffdioxidkonzentration höchstens einmal pro Jahr 80 µg/m3 überschreiten darf.
Die LRV legt fest, dass der Tagesmittelwert der Stickstoffdioxidkonzentration höchstens einmal pro Jahr 100 µg/m3 überschreiten darf.