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Maximale Arbeitsplatzkonzentration

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Der maximale Arbeitsplatzkonzentrationswert (MAK-Wert) ist die höchstzulässige Durchschnittskonzentration eines gas-, dampf- oder staubförmigen Arbeitsstoffes in der Luft, die nach derzeitiger Kenntnis in der Regel bei Einwirkung während einer Arbeitszeit von 8 Stunden täglich und bis zu 42 Stunden pro Woche auch über längere Perioden bei der ganz stark überwiegenden Zahl der gesunden, am Arbeitsplatz Beschäftigten die Gesundheit nicht gefährdet.

Gesetzliche Bestimmungen

Nach Art. 50, Abs.3 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV; http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/832.30.de.pdf) kann die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA Richtlinien über maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen gesundheitsgefährdender Stoffe sowie über Grenzwerte für physikalische Einwirkungen erlassen.

Die Grenzwerte am Arbeitsplatz werden von der SUVA periodisch publiziert:
http://www.suva.ch

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