Ratgeber: Die Leitsätze des „Alpen-Knigge“

Schutzhunde bewachen ihre Herde pflichtbewusst Schutzhunde bewachen ihre Herde pflichtbewusst

Die herrliche Natur geniesst man im Sommer am besten in der Höhe. Damit keine Fehltritte passieren können, haben wir für Wanderlustige die wichtigsten Verhaltensregeln zusammengetragen.

Im Sommer gibt es praktisch nichts schöneres, als die frische Luft und herrliche Aussicht in den Bergen zu geniessen. Sich nach einem langen Aufstieg in einer gemütlichen Wanderhütte zu verpflegen oder ein gemütliches Picknick aufzuschlagen ist für viele der Inbegriff von Erholung. Zum Glück gibt es noch immer unberührte Regionen, die nur zu Fuss erreicht und daher nicht von Touristengruppen geflutet werden können. Der Ratgeber gibt eine Übersicht der wichtigsten Verhaltensregeln in Berggebieten.

Immer schön dem Weg entlang

Bei der Wanderung sollte man stets den Wanderwegen folgen. Nicht nur zum Schutz der Natur, sondern auch aus Rücksicht und Respekt gegenüber den Landwirten. Mit jeder „Abkürzung“ über Wiesen werden Pflanzen niedergetrampelt. Zudem werden die Lebensräume von Wildtieren betreten, die sich durch Menschen gestört fühlen. Landwirte sind zudem darauf angewiesen, dass Viehgatter stets geschlossen werden. Entlaufenes Alpvieh bedeutet für die Hirten erhebliche Mehrarbeit.

Hunde an die Leine

Hundebesitzer sollten gut auf Hinweise achten und Fingerspitzengefühl zeigen. Vielerorts müssen Hunde an der Leine geführt werden. Auf Schildern wird explizit auf diese Pflicht hingewiesen. Durchquert man eine Weide mit Vieh, ist Vorsicht und Ruhe geboten: Es kann vorkommen, dass Kühe mit Jungtieren aggressiv auf die (angeleinten) Hunde reagieren. Hundebesitzer sollten ihr Tier möglichst bedachtsam durch die Weide zu leiten.

Herdenschutzhunde: Ruhe Bewahren

In alpinen Regionen, die auch von Grossraubtieren bewohnt sind, schützen Herdenschutzhunde das Vieh vor Angriffen. Die Tiere verteidigen ihre Herde vehement gegen Eindringlinge und machen das Weiden beispielsweise für Schafe in diesen Regionen erst möglich. Entgegen vielen Vorurteilen sind die Tiere nicht aggressiv und verhalten sich gegenüber Menschen in den meisten Fällen ruhig. Wanderer sollten ihr Tempo verlangsamen. Kommt ein Schutzhund näher, bleibt man am besten stehen und lässt den Tieren Zeit, die Situation abzuschätzen.

„Bei unverhofftem Zusammentreffen mit einer geschützten Herde, den eigenen Hund an die Leine nehmen und die Herde weiträumig umgehen.“
BAFU - Herdenschutzhunde auf Alpweiden: Tipps zum korrekten Verhalten

Hundebesitzer sollten Regionen mit geschützten Herden meiden. Als direkter Verwandter des Wolfs erregen Hunde das Abwehrverhalten der Schutzhunde.

Beschenken der Daheimgebliebenen: Lieber nicht!

Nicht alles, was schön ist, muss auch mitgenommen werden: Zahlreiche Alpenblumen sind vom Bundesamt für Naturschutz geschützt und dürfen auf keinen Fall gepflückt werden. Ein Drittel der Schweizer Alpenblumen sind nämlich bedrohte Arten. Die Freude an den Blumen ist meist ohnehin von kurzer Dauer, denn gepflückten Blumen verwelken mit grösster Wahrscheinlichkeit noch bevor man zuhause ist. Also lieber stehen lassen, so kann sich der Nächste auch noch daran erfreuen.


Überfordert von der Vielfalt? Mit diesem interaktiven Tool können Alpenblumen bestimmt werden: alpenblumen.net


Keine Spuren hinterlassen

Der wohl wichtigste Punkt sollte eigentlich gar nicht erwähnt werden müssen. Wir fügen ihn der Vollständigkeit halber an: Uns allen ist es ein Anliegen, dass die Berge sauber gehalten werden. Schliesslich lockt uns ja die Vorstellung der unbehelligten Natur in die Berge. Abfälle sind für andere Wanderer und Landwirte ein Gräuel. Zudem sind die Nachwirkungen der Vermüllung in den Bergen noch gravierender als im Flachland, da der Müll extrem langsam verrottet. Selbst eine weggeworfene Bananenschale braucht bis zu 5 Jahren, bis sie im Gebirge abgebaut ist. Bei Plastik sind es satte 300 Jahre. Was in den Bergen entsorgt wird, bleibt also lange liegen. 

Kommentar schreiben

Die Kommentare werden vor dem Aufschalten von unseren Administratoren geprüft. Es kann deshalb zu Verzögerungen kommen. Die Aufschaltung kann nach nachstehenden Kriterien auch verweigert werden:

Ehrverletzung/Beleidigung: Um einen angenehmen, sachlichen und fairen Umgang miteinander zu gewährleisten, publizieren wir keine Beiträge, die sich im Ton vergreifen. Dazu gehören die Verwendung von polemischen und beleidigenden Ausdrücken ebenso wie persönliche Angriffe auf andere Diskussionsteilnehmer.

Rassismus/Sexismus: Es ist nicht erlaubt, Inhalte zu verbreiten, die unter die Schweizerische Rassismusstrafnorm fallen und Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie, Kultur oder Geschlecht herabsetzen oder zu Hass aufrufen. Diskriminierende Äusserungen werden nicht publiziert.
Verleumdung: Wir dulden keine Verleumdungen gegen einzelne Personen oder Unternehmen.

Vulgarität: Wir publizieren keine Kommentare, die Fluchwörter enthalten oder vulgär sind.

Werbung: Eigenwerbung, Reklame für kommerzielle Produkte oder politische Propaganda haben keinen Platz in Onlinekommentaren.

Logo von umweltnetz-schweiz

umweltnetz-schweiz.ch

Forum für umweltbewusste Menschen

Informationen aus den Bereichen Umwelt, Natur, Ökologie, Energie, Gesundheit und Nachhaltigkeit.

Das wirkungsvolle Umweltportal.

Redaktion

Stiftung Umweltinformation Schweiz
Eichwaldstrasse 35
6005 Luzern
Telefon 041 240 57 57
E-Mail redaktion@umweltnetz-schweiz.ch

Social Media

×

Newsletter Anmeldung

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und melden Sie sich bei unserem Newsletter an.