Der Bundesrat will die bisherige Stromversorgungssicherheit, die sich durch hohe Qualität, gute Verfügbarkeit, eine weitgehend CO2-freie Produktion und wettbewerbsfähige Preise auszeichnet, auch in Zukunft garantieren. Angesichts der schweren Schäden, die das Erdbeben und der Tsunami in Fukushima angerichtet haben, geht er aber davon aus, dass die Schweizer Bevölkerung das mit der Kernenergienutzung verbundene Restrisiko verringern will. Die Kernenergie wird aufgrund ihrer zu erwartenden steigenden Stromgestehungskosten (neue Sicherheitsstandards, Nachrüstungen, Neubeurteilung Haftungsrisiko, schwierigere Finanzierung aufgrund höherer Risikoprämien für Kapitalgeber) langfristig zudem Wettbewerbsvorteile gegenüber den erneuerbaren Energien verlieren.
Der Bundesrat geht bei den bestehenden Kernkraftwerken von einer sicherheitstechnischen Betriebsdauer von voraussichtlich 50 Jahren aus. Damit müssten das Kernkraftwerk Beznau I 2019, Beznau II und Mühleberg 2022, Gösgen 2029 und Leibstadt im Jahr 2034 vom Netz genommen werden.
Um die durch den Verzicht auf den Ersatz von Kernkraftwerken wegfallenden Teile des Stromangebots zu decken, muss die Energiestrategie der Schweiz neu ausgerichtet werden. Der Bundesrat orientiert sich dabei an folgenden Prioritäten:
· Stromverbrauch senken
· Stromangebot verbreitern
· Stromimporte beibehalten
· Stromnetze ausbauen
· Energieforschung verstärken
· Internationale Zusammenarbeit fördern
Mehr erfahren Sie unter: UVEK
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