EU Stresstest

03 Jun 2011

Am 1. Juni hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI den Betreibern der Atomkraftwerke in der Schweiz die Verfügungen zum EU-Stresstest zugestellt. Dies ist bereits die vierte Verfügung nach dem Unfall von Fukushima.

Aufgrund der Katastrophe in Fukushima hat der Europäische Rat am 25. März 2011 beschlossen, die Sicherheit der 143 europäischen Kernkraftwerke im Licht der Vorfälle in Japan im Rahmen einer neuen und transparenten Sicherheitsbewertung (Stresstest) zu überprüfen. Der Umfang und die Modalitäten dieser Prüfungen wurden von den Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten festgelegt und am 25. Mai 2011 von der EU-Kommission verabschiedet. Laut der Spezifikationen werden die Kernkraftwerkbetreiber für den Stresstest Analysen und Bewertungen liefern, die anschliessend überprüft und in einem Länderbericht zusammengefasst werden.

Dieser Stresstest der EU umfasst drei Schwerpunkte:

  • Extreme Naturereignisse, die in Fukushima eine Rolle gespielt haben, nämlich Erdbeben und Überflutungen jeglicher Art.
  • Die Folgen des Verlustes der Strom- und Kühlwasserversorgung: Unabhängig vom Auslöser werden z.B. Szenarien mit lang andauernden Stromversorgungsausfällen unterstellt und die Folgen davon untersucht.
  • Wirksamkeit der Notfallschutzmassnahmen: Es werden schwere Unfalle postuliert, die den Ausfall einer Vielzahl von Sicherheitssystemen und Barrieren als gegeben betrachten. Dabei werden die vorbereiteten Gegenmassnahmen geprüft.


Der EU-Stresstest startet am 1. Juni. Die Schweizer Atomkraftbetreiber müssen bis 31. Oktober 2011 dem ENSI ihre Analysen zu den drei Schwerpunkten einreichen.

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