Exportstop von Quecksilber in der EU

22 Mär 2011

Der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament haben sich auf ein Exportverbot für Quecksilber ab dem 15. März 2011 geeinigt. Das Verbot betrifft nicht nur metallisches Quecksilber, sondern auch Verbindungen wie Zinn-Erz und Quecksilber-Chlorid.

Quecksilberrückstände fallen u.a. bei der Chlorherstellung, der Goldgewinnung oder der Zementproduktion an. Grosse Mengen an Quecksilber gelangen jedoch bei der Verbrennung von Kohle und Öl in die Umwelt (Kohlekraftwerke). Weiter findet man Quecksilber in Thermometern, Barometern, Batterien und Zahnfüllugen. Da es für den Einsatz von Quecksilber Alternativen gibt, wird es länger je mehr gesetzlich verboten.

Quecksilber und seine Verbindungen sind sehr giftig. Die toxische Wirkung von Quecksilber beruht auf der Reaktivität der Substanz gegenüber freien Sulfhydrylgruppen in Proteinen. Vergiftungen durch organisches Quecksilber manifestieren sich in Form von zentralnervösen Störungen wie Ataxie, Hyperästhesie, Tremor, Krämpfen und Paralysen. Anorganische Quecksilbersalze sind zum Teil stark korrosiv und erzeugen Hautirritationen, Verätzungen der Mundhöhle, des Rachens und des Magen-Darm-Traktes, sowie Nekrosen der renalen Tubuluszellen (Nierenversagen).

Das Exportverbot der EU für Quecksilber ist sehr zu begrüssen, aber solange die Verwendung von Quecksilber nicht gänzlich verboten wird, wird die Umweltbelastung kaum abnehmen.

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