Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung einen Teilentwurf der Verordnung über das CO2-Gesetz vorgelegt. Neu müssen fossil-thermische Kraftwerke - also solche die Öl, Gas oder Kohle zur Stromgewinnung nutzen - ihren CO2-Ausstoss vollumfänglich kompensieren. Zudem müssen neue Kraftwerke einen Wirkungsgrad von mindestens 62% aufweisen. Einen solchen Wirkungsgrad erreichen die Kraftwerke nur, wenn sie zusätzlich auch noch Wärme produzieren.
Die Art der Kompensation ist nicht konkret festgelegt - sie kann über den Ausbau von erneuerbaren Energien oder (höchstens 30%) auch im Ausland erfolgen.
Verschiedene Umweltgruppierungen bezeichnen die Massnahmen als Symptombekämpfung, da die Elektrizitätsgesellschaften nicht zum Verlagern ihrer Schwerpunkte gezwungen werden und weiterhin Anreize haben, in fossile Energieträger zu investieren.
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