Das CO2-Gesetz wurde 1999 vom Parlament verabschiedet und bildet das Kernstück der Schweizer Klimapolitik. Das Ziel des revidierten CO2-Gesetzes ist die Verminderung der CO2-Emissionen. Neue Personenwagen dürfen ab 2015 nicht mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen. Ab dem 1. Juli 2012 wird das Vorhaben schrittweise umgesetzt. Wer dann ein Auto importiert, muss bei einer Grenzwert-Überschreitung eine Sanktionsabgabe bezahlen. Pro Fahrzeug und Gramm CO2 beträgt diese rund 140 Franken.
Acht von zehn Automodellen stossen mehr CO2 aus, als die neue Verordnung vorsieht. Diese werden entsprechend teurer. Im Mittelklassebereich schwankt dieser Aufschlag zwischen null und etwa 9000 Franken. Aufgrund der langen Anpassungsfrist, welche die Autoimporteure zur Verfügung hatten, ist es unverständlich, wenn diese nun ihr Missfallen am neuen Gesetz kundtun.
Trotzdem wurden bei der Überarbeitung des neuen Gesetzes Ausnahmeregelungen eingeführt; für Personenwagen, die mindestens sechs Monate vor ihrem Import bereits im Ausland zugelassen wurden, gelten die neuen Bestimmungen nicht. Ausserdem fallen die Aufschläge für den Importeur geringer aus, wenn er dafür genügend andere sparsamere Autos einführt. Das Uvek (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) sieht vor, ein Monitoring aufzubauen, um mögliche Missbräuche festzustellen.
Die Einführung dieser Verordnung ist nicht nur für einen weiteren Schritt in eine nachhaltige Zukunft sinnvoll, sondern auch für die Autofahrer selbst. Diese profitieren aufgrund des verminderten Treibstoffverbrauchs der neuen Autos von Einsparungen in der Höhe von insgesamt 770 Millionen jährlich. Treibstoffimporteure sollen ausserdem ihre CO2-Emissionen kompensieren, indem sie im Inland Projekte zur Verminderung des Treibhausgas-Austosses vorantreiben. Zudem erwartet der Bundesrat in den Jahren 2012 und 2015 Sanktionsabgaben von 70 Millionen bis 120 Millionen Franken. Diese Einnahmen kommen dann via Reduktion der Krankenkassenprämien der Bevölkerung zu Gute.
Die eingeführte Abgabe ist Teil des Ziels, den Treibhausgas-Ausstoss bis 2020 um 20% gegenüber 1990 zu senken. In diesem CO2-Gesetz ist auch die Abgabe auf Brennstoffe geregelt. So soll die Abgabe aber erst ab 2014 von 36 Franken CO2 pro Tonne auf 60 Franken steigen. Weitere Erhöhungen seien 2016 und 2018 möglich. Ein Drittel der Erträge der Abgabe – bis zu 300 Millionen Franken - sollen zur Sanierung von Gebäuden zur Verfügung stehen.
Bald umweltfreundlichere Autos in der Schweiz?
Ab Anfang Juli wird für den Import von Neuwagen eine Abgabe auf die CO2-Emission erhoben. Für jedes Gramm CO2, das über dem Grenzwert liegt, wird beim Autokauf eine Kompensation fällig. Die Botschaft ist klar: ökologischer mobil sein, lohnt sich.
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