Das Glühbirnen-Kartell
Nach der Erfindung der Glühbirne Ende des 19. Jahrhunderts bekam sie Übernamen wie das “ewige Licht” oder “Longest Life”. Mit dem grossen US-Konzern General Electric änderte sich die Devise jedoch. Ein Werbemagazin brachte es auf den Punkt:
“Ein Artikel, der nicht verschleisst, ist eine Tragödie fürs Geschäft.”
US-Werbemagazin Printers’Ink, 1928
Ganz nach diesem Motto schlossen sich die grossen Player im weltweiten Glühbirnenmark zusammen, um einerseits die Gebiete unter sich aufzuteilen und andererseits die Lebensdauer der Glühbirne auf 1000 Stunden zu verkürzen. Erst eine Anklage der US-Regierung 1942 setzte diesem Treiben ein Ende.
Dies ist wohl das ausgeklügeltste und bisher bekannteste Beispiel von geplanter Obsoleszenz. Auch in weiteren Gebieten kamen intrigante Machenschaften ans Licht. So programmierten beispielsweise einige Druckerherstellende ihre Geräte so, dass diese nach dem Druck einer bestimmten Seitenanzahl den Geist aufgaben. Den Nutzenden blieb nur noch eine Neuanschaffung, da eine Reparatur vielfach unmöglich war oder schlicht zu teuer gekommen wäre. Ermittlungen gab es hier beispielsweise 2017 gegen den Druckerherstellerin Epson in Frankreich.
Apple und Co. im Visier
Der aktuellste Fall ist die Akku-Affäre von Apple in Frankreich. Dort laufen Ermittlungen von der Pariser Verbraucherschutzbehörde DGCCRF gegen das Unternehmen. Dies aufgrund der Leistungsdrosslung per Update bei älteren iPhones Ende 2017. Gemäss Stellungnahme des Konzerns soll dies verhindern, dass Geräte wegen eines älteren Akkus plötzlich ausgehen. Nachdem dieses Vorgehen heftig kritisiert wurde, entschuldigte sich Apple und bietet inzwischen einen kostengünstigeren Akkuaustausch an. Die andere, auf der Hand liegende Absicht ist die, dass die Konsumierenden aufgrund der Leistungsdrosslung schneller ein neues iPhone kaufen. Die DGCCRF ermittelt auch wegen Verbrauchenden-Täuschung. Im Raum steht nun eine Strafzahlung. Laut französischen Gesetzen drohen Konzernen Strafen in der Höhe von bis zu 5 Prozent ihres Jahresumsatzes, wenn sie die Lebensdauer ihrer Geräte wissentlich verringern.
Rechtliche Situation in der Schweiz
Während der eingebaute Verschleiss in Frankreich seit 2015 von Gesetzes wegen strafbar ist und in der oben geschilderten Apple-Affäre Konsequenzen fordert, fehlt in der Schweiz der rechtliche Rahmen grösstenteils. Bereits 2012 fordert Nationalrätin Adèle Thorens (GPS, VD) den Nationalrat zur Ausarbeitung von Massnahmen gegen den geplanten Verschleiss von Elektrogeräten auf. Konkrete Forderungen waren folgende: Angabe der Lebensdauer von Produkten, Festlegung der Mindestgarantiezeit und eine im Rahmen der Bildung und Forschung zu erbringende Unterstützung der Ökokonzeption sowie der Reparatur- und Unterhaltsarbeiten. In eine ähnliche Kerbe schlägt man beim Konsumentenschutz.
«Die Hersteller müssen auf eine fünfjährige Garantie verpflichtet werden. Und sie müssten auf all ihren Produkten die vorgesehene Lebensdauer zwingend angeben – ohne diese Transparenz ist der Kunde in einer schwächeren Position.»
Sara Stalder, Geschäftsleiterin Stiftung Konsumentenschutz
"Nichts als Papier" beschreibt Adèle Thorens jedoch die Resultate. Nun fordert Nationalrätin Géraldine Marchand-Balet (CVP, VS) per Postulat ein Vergleich der Rechtslage im internationalen Umfeld. Dass im Bereich geplanter Obsoleszenz grosse Resultate folgen, schliesst Adèle Thorens für die Schweiz jedoch aus.
«Erstens wird sich die bürgerliche Mehrheit mit Händen und Füssen wehren, und zweitens wäre es ohnehin praktisch unmöglich, den Herstellern Vorsatz nachzuweisen.»
Adèle Thorens, Nationalrätin
Realistischen Handlungsbedarf ortet sie hingegen bei der Verbesserung der Reparierbarkeit. Simpler konstruierte Produkte, besser informierte Nutzende und mehr sowie günstigere Möglichkeiten von Ersatzteilen sind dringend notwendig und gut umsetzbar.
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