Oft länger gut als gedacht: Kampf dem Food Waste

Lebensmittel gibt es in unseren Supermärkten im Überfluss. Leider landet ein gewichtiger Teil davon im Abfall. Lebensmittel gibt es in unseren Supermärkten im Überfluss. Leider landet ein gewichtiger Teil davon im Abfall.

Oft länger gut… diese drei Wörtchen sollen die Lebensmittel für längere Zeit attraktiv machen und Food Waste eindämmen.

Bei frischen Lebensmitteln wie Tomaten, Erdbeeren oder Äpfeln ist der Verfall augenscheinlich. Deshalb werden diese Produkte nicht mit einem Ablaufsdatum gekennzeichnet. Die Konsumenten müssen ihre Sinne benutzen: Wenn eine Frucht gut aussieht und riecht, schmeckt sie sicherlich auch noch gut. Doch bei verpackten Lebensmitteln sieht die Situation anders aus. Statt auch hier auf unser Urteilsvermögen zu bauen, setzen wir unser gesamtes Vertrauen in ein paar Zahlen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist für viele Grund genug, Lebensmittel wegzuwerfen. Sehr sinnvoll ist das Ganze nicht. Denn die Haltbarkeit hängt immer von verschiedenen Faktoren ab, die nicht pauschal auf alle Lagerungsbedingungen übertragen werden können.

Lebensmittelabfälle

Für die Menge der Lebensmittelabfälle ist das äusserst problematisch. 2.6 Millionen Lebensmittel gehen pro Jahr in der Schweiz verloren. 2/3 davon werden zu Unrecht weggeworfen - sie wären noch geniessbar gewesen. Laut Delila Kurtovic - Marketing Managerin von „To good to go“ und Initiantin von „oft länger gut“ - hat das Mindesthaltbarkeitsdatum 10 Prozent der Lebensmittelabfälle auf dem Gewissen. Konsequenterweise landen in den Schweizer Haushalten jährlich Lebensmittel im Wert von 600.- pro Person im Abfall.

Mindesthaltbarkeitsdatum?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eine Garantie vom Hersteller, dass das Lebensmittel bis zu diesem Tag noch seine vollständige Qualität besitzt. Der Geschmack, die Konsistenz, die Farbe, der Geruch, der Nährwert: All das stimmt auf jeden Fall bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum. Das Datum bedeutet aber nicht, dass das Produkt an genau diesem Tag abläuft und sein Verzehr sofort negative Auswirkungen auf unsere Gesundheit hat. Eine Deklarierung von Verbraucher- oder Mindesthaltbarkeitsdatums ist von Gesetz her vorgeschrieben und wird vom Hersteller selbst festgelegt. Oft wird das Datum von den Produzenten allerdings früher als nötig angesetzt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass den Lebensmittelhändler daran gelegen ist, finanzielle Verluste zu minimieren. Die Deklaration eines solchen Datums ist vor allem ein Rechtschutz für die Hersteller. Nach dem Ablauf des Datums ist die Haltbarkeit des Lebensmittels nicht mehr garantiert. Die Verantwortung liegt somit nicht mehr beim Produzenten, sondern beim Verbraucher.

Verbrauchsdatum vs. Mindesthaltbarkeit
Im Unterschied zum Mindesthaltbarkeitsdatum wird mit dem Datum „zu verbrauchen bis“ ein Ablaufdatum deklariert. Das Verbrauchsdatum befindet sich auf leicht verderblichen Lebensmitteln. Nach Ablauf dieses Datums darf das Produkt nicht mehr verzehrt werden, da es gesundheitsschädigend sein könnte. Dieses Ablaufdatum sollte auch befolgt werden, wenn das Produkt dem äusserlichen Anschein nach keinen schlechten Eindruck macht.

Kampagne „Oft länger gut“

Um die Unanfechtbarkeit des Ablaufdatums zu zerbrechen, starten nun einige Hersteller einen neuen Versuch. Unter die Daten, die die Lebensmittel dem Abfall weihen, werden drei kurze Worte gesetzt: Oft länger gut. Das Motto dahinter lautet: Schauen, riechen, schmecken – geniessen! Das Vertrauen der Bevölkerung in ihr eigenes Urteilsvermögen soll mit dieser Kampagne gestärkt werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nämlich kein sakrosanktes Urteil, sondern ein Richtwert für die Konsumentinnen. Den Konsumenten wird wieder mehr Eigenverantwortung zugetraut. Eine solche Entwicklung ist begrüssenswert. Um die Lebensmittelabfälle in der Schweiz zu reduzieren, können aber noch weitere Massnahmen getroffen werden. Für einige Produkte, die heute mit einem „zu verbrauchen bis“ Datum gekennzeichnet sind, würde ein MHD reichen. Lebensmittel wie Mehl, Reis oder Teigwaren sind mit einem MHD angeschrieben, obwohl bei diesen Produkten eine solche Deklaration nicht nötig wäre. Um den Abfallberg der Schweiz abzubauen, müssen sich auch diese Zustände ändern. „Oft länger gut“ ist unbestritten schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung. 

Quellen und weitere Informationen
SRF: Oft länger gut
Verbraucherzentrale: Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum
admin.ch: Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV)

Kommentar schreiben

Die Kommentare werden vor dem Aufschalten von unseren Administratoren geprüft. Es kann deshalb zu Verzögerungen kommen. Die Aufschaltung kann nach nachstehenden Kriterien auch verweigert werden:

Ehrverletzung/Beleidigung: Um einen angenehmen, sachlichen und fairen Umgang miteinander zu gewährleisten, publizieren wir keine Beiträge, die sich im Ton vergreifen. Dazu gehören die Verwendung von polemischen und beleidigenden Ausdrücken ebenso wie persönliche Angriffe auf andere Diskussionsteilnehmer.

Rassismus/Sexismus: Es ist nicht erlaubt, Inhalte zu verbreiten, die unter die Schweizerische Rassismusstrafnorm fallen und Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie, Kultur oder Geschlecht herabsetzen oder zu Hass aufrufen. Diskriminierende Äusserungen werden nicht publiziert.
Verleumdung: Wir dulden keine Verleumdungen gegen einzelne Personen oder Unternehmen.

Vulgarität: Wir publizieren keine Kommentare, die Fluchwörter enthalten oder vulgär sind.

Werbung: Eigenwerbung, Reklame für kommerzielle Produkte oder politische Propaganda haben keinen Platz in Onlinekommentaren.

Logo von umweltnetz-schweiz

umweltnetz-schweiz.ch

Forum für umweltbewusste Menschen

Informationen aus den Bereichen Umwelt, Natur, Ökologie, Energie, Gesundheit und Nachhaltigkeit.

Das wirkungsvolle Umweltportal.

Redaktion

Stiftung Umweltinformation Schweiz
Eichwaldstrasse 35
6005 Luzern
Telefon 041 240 57 57
E-Mail redaktion@umweltnetz-schweiz.ch

Social Media

×

Newsletter Anmeldung

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und melden Sie sich bei unserem Newsletter an.