„Alles Leben auf der Erde erhalten“ - Tag des Artenschutzes

Der Mensch braucht die biologische Vielfalt als Existenzgrundlage Der Mensch braucht die biologische Vielfalt als Existenzgrundlage

Am 3. März findet der jährliche Tag des Artenschutzes statt. Er steht unter dem diesjährigen Motto „Alles Leben auf der Erde erhalten“. Er soll zur Sensibilisierung für wilde Tiere und Pflanzen beitragen und auf den Rückgang der biologischen Vielfalt aufmerksam machen. Das Motto scheint dringend wie nie zuvor: Die aktuelle Rote Liste zeigt, dass der Rückgang der biologischen Vielfalt unvermindert weitergeht.

Der Rückgang der Artenvielfalt stellt heute eine der grössten Katastrophen weltweit dar. Beschrieben wurden bisher etwa zwei Millionen Tier- und Pflanzenarten, laut Schätzungen sind zehn Millionen noch unentdeckt. Viele werden verschwinden, bevor wir sie erforschen können. Auch um die, von denen wir wissen, steht es schlecht. Experten sprechen von dem grössten Massensterben seit der Dinosaurier-Ära. Die Veränderungen, die der Mensch dem Planeten zumutet, sind für die Artenvielfalt schwer zu verkraften. Das Zusammenspiel zwischen Flora und Fauna, welches während Milliarden von Jahren eine für den Menschen bewohnbare Erde geschaffen hat, wird immer schneller zerstört. Neuste Untersuchungen gehen davon aus, dass sich die Aussterberate durch menschliche Einflüsse mittlerweile um den Faktor 1000 gegenüber der natürlichen Rate erhöht hat. Der Mensch hat direkten und indirekten Einfluss auf die Biodiversität. Er zerstört die Lebensräume durch Holzschlag oder Monokulturen in der Landwirtschaft. Auch Wilderei, Überfischung und illegaler Handel setzen der Biodiversität zu. Hinzu kommen Umweltverschmutzungen, die Erderwärmung und die Verdrängung der heimischen Flora und Fauna durch invasive Arten.

„Der globale Notstand bei Tieren und Pflanzen wird zur Gefahr für den Menschen. Wir brauchen ein ambitionierteres UN-Abkommen für Mensch und Natur – vorangetrieben von den Staats- und Regierungschefs persönlich und unterfüttert mit ambitionierten Zielen, funktionierenden Prüfmechanismen und konsequenter nationaler Umsetzung“
Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz WWF

Internationale Strategien

Mit dem Tag des Artenschutzes wird an die Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzabkommens (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES) am 3. März 1973 erinnert. Das Schutzabkommen wurde aufgrund des dramatischen Rückgangs vieler Arten durch Wilderei und Handel beschlossen. Mittlerweile haben dem bestehenden Abkommen 183 Länder zugestimmt. Es umfasst derzeit zirka 5000 Tier- und 29.000 Pflanzenarten. Durch das Abkommen sollen bedrohte wildlebende Tiere und Pflanzen, welche durch Handelsinteressen gefährdet sind, geschützt werden. Dabei ist das Kernprinzip, dass der Handel nur dann erlaubt ist, wenn sich dieser als „unschädlich“ für die Art erwiesen hat. Kerninstrumente des Abkommens sind Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten. Je gefährdeter die Art, desto strenger sind die Handelsbeschränkungen. Die Arten werden in 3 Anhängen gelistet und alle drei Jahre auf der CITES Vertragsstaatenkonferenz angepasst.


Anhang I: Der kommerzielle Handel für vom Aussterben bedrohte Arten ist verboten. Hierzu gehören Pandabären, Menschenaffen, Elefanten, Wale und Papageien.
Anhang II: Der Handel ist erlaubt, solange er nachhaltig ist. Im Anhang II sind Arten gelistet, die noch nicht vom Aussterben bedroht, aber potenziell vom Handel gefährdet sind. Zum Beispiel Krokodile, Landschildkröten, Hai- und Rochenarten und Falken.
Anhang III: Hier findet man Arten, bei denen eine bessere Kontrolle erwünscht wird. Königsgeier aus Honduras und verschiedene Entenarten aus Ghana sind zum Beispiel unter besonderer Beobachtung der Vertragsstaaten.

Rote Listen

Als Indikator für den Zustand der Biodiversität wir die Rote Liste in regelmässigen Abständen von der Weltnaturschutzunion IUCN herausgegeben. Für die Erstellung werden alle relevanten und verfügbaren Daten von Experten ausgewertet. Dafür wird eine Darstellung in Gefährdungskategorien gewählt. Die aktuelle Roten Liste (Stand Dezember 2019) zeigt die dramatische Situation der Tier- und Pflanzenarten auf: 30.178 Arten sind bedroht. Noch nie waren es so viele!
Ein Viertel der Säugetierarten, jede achte Vogelart, mehr als 30 % der Haie und Rochen sowie 40% der Amphibienarten sind gefährdet. 
Der Artenschutzbericht (Stand 2019) des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) der UN zeigt kein besseres Bild: Wenn sich die Beschaffenheit der Ökosysteme nicht verbessert, werden wohl eine Million Arten innerhalb der nächsten Jahrzehnte aussterben. Der IPBES-Bericht nennt als Gründe für das aktuelle Aussterben den Verlust von Lebensraum, Veränderungen in der Landnutzung, Jagd und Wilderei, den Klimawandel, Umweltgifte sowie das Auftreten von invasiven Arten.

Nationale Rote Listen

Neben der internationalen gibt es auch nationale Rote Listen. In der Schweiz werden Pflanzen, Tiere und Biotoptypen in getrennten Listen geführt. Bei den 167 untersuchten Lebensraumtypen stehen 48% auf der Roten Liste (Stand 2017), weitere 13% sind potenziell gefährdet. Die Moor- sowie die Agrarlebensräume sind am stärksten gefährdet. Alle Lebensraumbereiche weisen massive Flächen- und Qualitätsverluste auf. Fast 45.000 Tier- und Pflanzenarten sind in der Schweiz bekannt, davon sind 10.702 bewertet worden: 35% der untersuchten Arten gelten als bedroht und 11% als potenziell bedroht. Die Rote Liste zeigt, dass der Zustand und die Entwicklung der Artenvielfalt in der Schweiz ungenügend ist. Die Experten sind sich einig, dass die bisherigen Bemühungen nicht ausreichen, um die Artenvielfalt langfristig zu sichern.

 

Wie kann man sich engagieren?

Natürlich gab es in der Erdgeschichte schon viele Faunenwechsel und damit verbundenes Massenaussterben. Das bekannteste ist wohl das Aussterben der Dinosaurier vor 65 Millionen Jahren. Jedoch ist seit jüngster Zeit der Rückgang der biologischen Vielfalt vom Menschen verursacht. Die Natur kann ohne den Menschen leben, aber kann der Mensch auch ohne die Natur? Wir sind unmittelbar abhängig von der Biodiversität: die Luft, die wir atmen, die Lebensmittel, die wir essen, die Energie, die wir verbrauchen, und die Materialien, die wir benötigen, all das entnehmen wir der Natur. Das Aussterben einer Art ist nicht wieder rückgängig zu machen und hat Folgen auf das gesamte Ökosystem. Und das hat auch Folgen für uns. Mit der Zerstörung der Biodiversität zerstören wir unsere eigene Existenzgrundlage.
Artenschutz bedeutet, die Vielfalt der Pflanzen und Tiere zu bewahren und den Artenschwund zu stoppen. Dafür müssen vor allem auch ihre Lebensräume geschützt werden. Viele wild lebende Tier- und Pflanzenarten sind durch die wirtschaftlichen Interessen des Menschen bedroht, darum erfordert es lokale, regionale und internationale Massnahmen sowie ein „artenschutzgerechtes“ Verhalten jedes Einzelnen.

Deshalb ist es wichtig, unser Bewusstsein für die Biodiversität zu sensibilisieren und den Schutz der Arten und die Nachhaltigkeit zu fördern. Die Organisatoren des World Wildlife Day rufen dazu auf, sich über die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten in der Region zu informieren, mehr über deren Bedrohungen zu erfahren und dieses Wissen mit Familie, Freunde und auf den sozialen Medien zu teilen. Folgende Hashtags können dazu verwendet werden: #WorldWildlifeDay #WWD2020 #SustainingAllLife #Biodiversity2020 #SustainableUse 

Quellen und weitere Informationen:
Washingtoner Abkommen (CITES)
Internationale Rote Liste
Rote Liste der Schweiz
WWF: Erfolge und Misserfolge von CITES

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