Die vom Parlament beschlossene Gewässerrenaturierung ist ein Meilenstein für den Gewässerschutz in der Schweiz: Die Flüsse und Seen unseres Landes werden wieder naturnaher. Innerhalb der kommenden 20 Jahre werden die negativen Auswirkungen der Speicherseen, welche zu grossen Abflussspitzen bei der Rückgabe des Wassers führen, vermindert. Zudem werden die Uferzonen zu attraktiveren Erholungsräumen für die Bevölkerung aufgewertet.
Die vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen der Gewässerschutzverordnung präzisieren die Neuerungen im Gewässerschutzgesetz. Im Rahmen der Anhörung stiess der Änderungsentwurf auf mehrheitlich positives Echo.
Die Kantone haben nun vier Jahre Zeit, ihre Planungen der Fliessgewässer-revitalisierungen und der Massnahmen zur Sanierung der Wasserkraft zu erstellen. Die Planung der Renaturierung von stehenden Gewässern muss bis Ende 2018 abgeschlossen sein.
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