Landschaftsschutz erhöht die Standortattraktivität

Der Landschaftsschutz steht nicht nur im Dienste der naturnahen Umwelt, sondern ist Grundlage für touristischen Erfolg. Verschiedene Angebote, unter anderem von Schweiz Tourismus, illustrieren, wie naturnahe Landschaften insbesondere für einen sanften Tourismus genutzt werden können und somit gleichzeitig den Feriengästen, der einheimischen Bevölkerung und der Landschaft dienlich sind.

Im Landschaftsschutz steckt touristisches Potential
Die Schönheiten der Natur stellen denn auch im Marketing der Schweiz einen Trumpf erster Güte dar. Mit dem Angebot "Schweiz pur" wird folglich versucht, diesen Trumpf auch auszuspielen. Im Rahmen dieses Programms werden seit 2004 zwölf Reiseziele für Menschen angeboten, die für intakte Landschaften sensibilisiert sind und sich Ferienerlebnisse fernab des Massentourismus wünschen. So lädt, neben anderen spannenden Destinationen, beispielsweise der Kastanienweg in Arosio TI zum hautnahen Erleben der Natur ein. Die Destinationen wurden so selektiert, dass eine nachhaltige touristische Entwicklung gewährleistet ist. So wurde beispielsweise auch grosser Wert darauf gelegt, dass die jeweiligen Ausflugsziele mit dem öffentlichen Verkehr oder zu Fuss erreichbar sind, dass einheimische Produkte auf den Tisch kommen und dass besonders empfindliche naturnahe Gebiete geschont und, wo nötig, mit Hinweistafeln versehen oder durch Parkwärter betreut werden.

Definition Landschaftsschutz
Mit Natur- und Landschaftsschutz wird eine umfassende Aufgabe bezeichnet. Gemäss Bundesamt für Umwelt (BAFU) umfasst sie alle Bestrebungen, welche die natürlichen und kulturellen Güter einer Landschaft erhalten, fördern oder entwickeln wollen und die Nutzung durch den Menschen auf diese Zielsetzung ausrichten. Ursprünglich bedeutete der Begriff "Schutz" Abwehr schädlicher Einflüsse. Heute umfasst er vielmehr auch Massnahmen für eine natur- und landschaftsverträgliche Entwicklung und Gestaltung.

Gesetzliche Grundlagen
Das Raumplanungsgesetz (RPG) und die Raumplanungsverordnung (RPV) verlangen von Bund und Kantonen den Schutz der Landschaft und den haushälterischen Umgang mit dem Boden. Das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) seinerseits verpflichtet die Behörden zu umfassender Rücksicht gegenüber Natur und Landschaft in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Landschafts- und Naturschutz in der Schweiz
Die Aktivitäten des Landschafts- und Naturschutzes in der Schweiz konzentrieren sich vornehmlich auf vier Gebiete. Während es im Bereich Pflanzen und Tiere im Sinne einer traditionellen Aufgabe des Naturschutzes um den Schutz der Lebensräume geht, stehen im Rahmen des Kernbereichs Schutzgebiete und Reservate der Schutz der biologischen Vielfalt der Natur- und Kulturlandschaften und abiotischen Ressourcen im Vordergrund. Im Rahmen des Aktivitätsfeldes Parks, Landschaften und Naturdenkmäler werden jene von nationaler Bedeutung aufgelistet und der grösstmöglichen Schonung unterstellt. Der vierte Pfeiler, die ökologische Vernetzung und Naturschutz ausserhalb der Schutzgebiete, zeigt anhand von Plänen die zentralen Lebensräume für Pflanzen und Tiere in der Schweiz sowie deren Vernetzungsachsen auf und versucht zugleich, die heimische Artenvielfalt bestmöglich zu fördern.

Charta Vierwaldstättersee
Auch aufgrund des touristischen Potentials von naturnahen Landschaften initiierte der Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee (LSVV) anlässlich seines 25-jährigen Bestehens die Erarbeitung einer „Charta für die gemeinsame Entwicklung und Gestaltung des Landschaftsraums Vierwaldstättersee". Die Charta orientiert sich am Landschaftsbegriff der Europäischen Landschaftskonvention. Diese geht von einem umfassenden Landschaftsverständnis aus, das sich nicht nur auf den ökologischen und kulturellen Wert der Landschaft beschränkt, sondern deren Bedeutung für das Wohl der Gesellschaft und als Wirtschaftsraum einbezieht. Die Charta dient somit als Richtschnur für einen sorgsamen Umgang mit der Natur und der Landschaft im Grossraum Vierwaldstättersee. Die Übergabe der Charta findet am 21. Mai 2011 statt. Sie wird im Rahmen einer Rundfahrt um und auf dem Vierwaldstättersee den Behörden und der Bevölkerung der Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Luzern übergeben. Jedermann kann sich mit dieser Charta solidarisch zeigen und hat die Möglichkeit, diese zu unterzeichnen: http://www.charta-vierwaldstättersee.ch/

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