Die Zeit der effektiven Nutzung macht geringe 0.0016 Prozent der gesamten Lebensdauer eines Plastiksackes (ohne Berücksichtigung der Herstellungszeit) aus. Denn im Durchschnitt wird eine Plastiktüte flüchtige 25 Minuten vom Konsumenten verwendet. Danach landet sie bestenfalls im Mülleimer, oft aber auch einfach auf der Strasse. Da Plastik biologisch nicht abbaubar ist, bleibt er dann die nächsten 300 Jahre da liegen.
Grossverteiler setzen dem Plastikmüll ein Ende
Nicht nur der massenhaft anfallende Abfall, sondern auch die Herstellung der Einwegtüten, bei der viel Erdöl sowie Energie verwendet wird, stellt ein grosses Problem dar. Aus diesem Grund forderte Nationalrat De Buman ein striktes Verbot der kurzlebigen Säcke. Diese Motion wurde vom National- und Ständerat abgeschrieben. Der Bund möchte die Verantwortung den Anbietern übergeben. Indem sie die weissen Tüten von der Kasse verbannen und kostenpflichtig machen, wollen Detailhändler den Verbrauch auf 20 Prozent reduzieren. Diese Regelung gilt für Läden, die hauptsächlich Lebensmittel verkaufen. Convenience-Shops sind davon ausgenommen. Zudem sind die Plastiktüten für Obst und Gemüse weiterhin kostenlos.
Vorletzten Montag startete Coop das Projekt an den Kassen in Zürich. Die Plastiksäcke sind gegen eine Gebühr von 5 Rappen erhältlich. Bis im Frühjahr 2017 soll diese Regulierung in allen Filialen durchgesetzt werden. Die Migros in Waadt ist diesem Beispiel weit voraus. Bereits im 2013 führten sie dort die kostenpflichtigen Tüten ein. Ab heute werden die Einwegsäcke in allen Migros Verkaufsstellen 5 Rappen kosten. Die Einnahmen werden beide Grossverteiler für Umweltprojekte einsetzen, und in Zukunft sollen die Säcke aus Recyclingmaterial hergestellt werden.
Vorschriften der EU
Die Problematik wurde auch von der EU anerkannt. Durch einen Gesetzentwurf wurde festgelegt, dass bis 2019 jeder Bürger weniger als 90 Tüten pro Jahr verbrauchen darf, bis 2025 sollen es weniger als 40 Tüten im Jahr sein. Ebenso dürfen Plastiksäcke ab 2018 nicht mehr kostenlos herausgegeben werden. Wie diese Ziele umgesetzt werden sollen, kann jedes Land frei entscheiden. Als Vorreiter in der EU zeigt sich Frankreich; seit Juli 2016 ist die Herausgabe von Einweg-Plastiktüten verboten. In China, Rwanda, Uganda, Eritrea, Australien sowie mehreren indischen Bundesstaaten sind die Raschelsäcke ebenso gesetzlich untersagt.
Wiederverwendbar statt Einweg
Die Gebühr von 5 Rappen ist vor allem symbolisch und sollte die Konsumenten daran erinnern, dass ein solcher Sack eben nicht selbstverständlich ist. Als Alternative können wiederverwendbare Stoffbeutel genutzt werden. Diese gibt es in verschiedenen Farben und mit diversen Aufschriften. Sie lassen sich kompakt zusammenfalten und passen in jede Handtasche. So wird durch einen geringen Aufwand ein bedeutsamer Beitrag zum Umweltschutz getan.
Weiterführende Informationen/Quellen
Eingereichte Motion zum Stopp der Wegwerf-Plastiksäcke
5 Rappen für ein Plastiksack
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