Viele Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen, die unsere Ernährung und unser Wohlergehen sichern, stammen aus südlichen Ländern. Ausgeplündert von Grosskonzernen werden die Ursprungsländer jedoch selten am Gewinn an diesen lebendigen Ressourcen beteiligt – obwohl es oft indigene Gemeinschaften sind, die das Wissen darum über die Jahrtausende gesichert haben.
Lasst die Spiele beginnen
Mit nur fünf gegen vier Stimmen wurde in den 80er Jahren am Obersten Gerichtshofe der USA erstmals die Patentierung lebender Organismen erlaubt. Dies war der Startschuss für einen regelrechten Patentierungswettlauf um natürliche Ressourcen. Der Inhaber eines Patents konnte ab diesem Tag andere von der gewerblichen Nutzung einer Ressource ausschliessen oder eine Gebühr dafür verlangen. Heute werden rund 1000 Milliarden Schweizer Franken jährlich mit solchen Produkten umgesetzt, insbesondere mit Medikamenten, landwirtschaftlichen Produkten und Kosmetika. Meist geschieht die Patentierung jedoch ohne Gegenleistung an die Ursprungsländer und deren Bevölkerung. Diese ungerechte, private Aneignung genetischer Ressourcen oder des damit verbundenen traditionellen Wissens hat einen klingenden Namen: Biopiraterie.
Gewinne für die ganz Grossen
Einer der ersten Fälle von Biopiraterie, der internationales Aufsehen erregte, ist der des indischen Neem-Baumes. Seit Jahrtausenden werden aus den Einzelteilen des Baumes Heilmittel und biologische Insektenschutzmittel hergestellt. 1985 wurden von amerikanischen, japanischen und europäischen Firmen rund 90 Patente auf die Wirkeigenschaften und die Extraktion von Bestandteilen des Neem-Baumes eingereicht. 15 Jahre später wurde das Neem-Patent wegen fehlender Neuheit widerrufen.
Ähnlich lief es in Madagaskar mit dem Immergrün, einer kleinen Pflanze, die in den Tropen bereits seit Jahrhunderten für die Herstellung traditioneller Medizin verwendet wird. Der Pharmakonzern Eli Lilly entwickelt mit dem Immergrün hochwirksame Krebsmedikamente und setzt damit rund 100 Millionen US-Dollar jährlich um – Gewinne, an denen das Ursprungsland nicht beteiligt wird.
Ein weiterer prominenter Fall von Biopiraterie geschah ebenfalls in Afrika: In den 90er Jahren liess sich das südafrikanische Zentrum für wissenschaftliche und industrielle Forschung (CSIR) den Wirkstoff P75 aus der Hoodia-Sukkulente patentieren. Die kaktusartige Pflanze wird seit langem vom Volk der San als durst- und hungerstillendes Mittel verwendet. Das Patent wurde für rund 32 Millionen Dollar über den Pharmakonzern Pfizer and Unilever weiterverkauft, um mit dem Wirkstoff Appetitzügler zu produzieren. Trotz der Unterstützung von NGOs gelang es dem Volk der San letztendlich bloss, einen Gewinnanteil von 0,003 % des Nettogewinns einzuklagen.
Die Rolle der Schweiz
Um der Biopiraterie entgegenzuwirken, wurde von den Vereinten Nationen ein internationales Übereinkommen verabschiedet: Die Biodiversitätskonvention von 1992 ermöglicht es den Ursprungsstaaten und indigenen Gemeinschaften nun, dass sie für den Zugang zu ihren Ressourcen und ihrem damit verbundenen Wissen eine Einverständniserklärung abgeben können. Sie haben ausserdem ein Recht auf einen ausgewogenen Vorteilsausgleich aus dem finanziellen Nutzen, der durch die Verwendung der Ressourcen entsteht.
Die Schweiz spielt durch ihre starken Pharma-, Kosmetik-, und Nahrungsmittelindustrien eine führende Rolle bei der Nutzung genetischer Ressourcen: Syngenta als drittgrösster Saatgutproduzent, Novartis und Roche als Pharmariesen sowie Nestlé als weltgrösster Nahrungsmittelkonzern haben ihre Sitze in der kleinen Schweiz. So war das Nagoya-Protokoll – Teil der Biodiversitätskonvention - welches die Schweiz 2014 ratifiziert hat, ein erster wichtiger Schritt gegen die Biopiraterie gewesen. Das Protokoll sieht vor, dass die Ursprungsländer, welche genetische Ressourcen oder traditionelles Wissen bereitstellen, an den daraus resultierenden Vorteilen teilhaben sollen. Ausserdem regelt es den Zugang und die Nutzung genetischer Ressourcen.
In die nationalen Rechtsprechungen vieler anderer Staaten ist das Abkommen aber bisher kaum eingeflossen. Ausserdem ist zweifelhaft, wie die aufwendige Überwachung seiner Umsetzung von ärmeren Gemeinschaften überhaupt gewährleistet werden kann. Inwiefern Patente auf Leben ethisch vertretbar sind, steht als grundsätzliche Frage über allem.
Quellen und weitere Informationen:
Etc group: Who owns nature
Bafu: Nagoya-Protokoll