Vom Notizblock über den Parkettboden bis hin zur Pelletheizung: Ab dem 1. Januar 2022 müssen Konsumentinnen und Konsumenten über die Art und Herkunft des verwendeten Holzes informiert werden. Illegal geschlagenes Holz und daraus hergestellte Produkte sind auf dem Schweizer Markt verboten.
Weltweit grösste Bedrohung für die Wälder
Illegaler Holzeinschlag ist ein weltweites Problem mit negativen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Neben dem Klimawandel ist er heute eine der grössten Bedrohungen für die Wälder weltweit. Ganze Waldgebiete werden oft komplett kahl geschlagen und so wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen vernichtet. Eine Wiederaufforstung, wie in der Schweiz üblich, findet nicht statt.
Unter der Waldvernichtung leidet nicht nur die Natur, sondern auch die lokale Bevölkerung. Ihr wird durch den Wegfall ihrer Hauptunterhaltsquelle die Lebensgrundlage entzogen. Während die Gewinne aus den illegalen Geschäften nur einigen wenigen zu Gute kommen, müssen die negativen Folgen von der gesamten Bevölkerung getragen werden.
Sorgfaltspflicht für Holzhändler
Angesichts der grossen Anzahl betroffener Produkte und der fehlenden Transparenz ist es für Verbraucherinnen schwierig, informierte Kaufentscheide zu treffen. Deshalb werden jetzt die Handelsunternehmen zur Verantwortung gezogen. Gemäss dem 2019 vom Parlament revidierten Umweltschutzgesetz und der Holzhandelsverordnung müssen Holzhandelnde nun eine Sorgfaltspflicht einhalten, wenn sie Holz zum ersten Mal in die Schweiz einführen. Sie müssen sich über die Art des Holzes, die Herkunftsregion und den Status des Abbaus informieren und einen diesbezüglichen Nachweis erbringen. Wer das Holz zum ersten Mal auf den Schweizer Markt bringt ist somit dafür verantwortlich, dass es aus legalem Abbau stammt.
Dazu wird noch eine Risikoanalyse verlangt. Ein hohes Risiko für illegalen Holzeinschlag besteht vor allem dann, wenn ein Herkunftsland als korrupt gilt. In solchen Fällen müssen Holzhändlerinnen und -händler beispielsweise zusätzliche Dokumente von den Lieferanten anfordern und so das Risiko der Einfuhr von illegal gefälltem Holz vermindern.
Die Gesetzesänderung gilt neu auch für in der Schweiz geschlagenes Holz, das zum ersten Mal auf den Markt gebracht wird. Schweizer Holz gilt als legal, wenn bei der Ernte die gültigen Gesetze eingehalten wurden. Die Kontrolle der Waldbesitzenden übernehmen die Kantone.
Die Sorgfaltspflicht gilt jedoch nicht für Holz und Holzprodukte, die bereits auf dem Schweizer Markt im Umlauf sind. In Folge sind auch Verkäuferinnen und Verkäufer von Recycling-Möbeln von der neuen Regel ausgenommen. Zudem gilt das Gesetz auch nicht für Produkte aus Bambus.
Geldbussen und bis zu drei Jahre Gefängnis
Zuständig für die Überwachung der Holzimporte ist das Bundesamt für Umwelt (Bafu). Sie konzentrieren sich bei den Kontrollen vor allem auf grosse Holzmengen und auf Importe aus Risikoländern. Nebst der Überprüfung der Dokumentationen werden auch Proben entnommen, damit die Holzart und (soweit möglich) die genauere Herkunftsregion festgestellt werden können. Kommen Handeltreibende ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach, können sie mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldbusse bestraft werden.
Klimawandel und Artenverlust eindämmen
Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen will die Schweiz ihren Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes leisten. Damit folgt sie in den Fussstapfen der USA, EU und Australien, die bereits Regelungen gegen die Einfuhr von illegal gewonnenem Holz erlassen haben. Das revidierte Gesetz soll auch dazu dienen, Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU abzubauen.
Zwar ist das Gesetz ein erster Schritt, doch allein mit dem Verbot von illegal geschlagenem Holz sind die Nachhaltigkeit und die Bekämpfung der Abholzung noch nicht gewährleistet. Ein nächster Schritt wäre es, die Einfuhr aller Produkte aus unnachhaltiger Rodung zu verbieten.
Quellen und weitere Informationen:
BAFU: Holzhandelsregulierung in der Schweiz
WWF: Illegaler Holzeinschlag
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