Tierische Angst vor der Knallerei

1. Augustknallereien: Können Tiere ganz schön erschrecken. 1. Augustknallereien: Können Tiere ganz schön erschrecken.

Was Menschen erfreut, verängstigt Tiere: Knallpetarden, spektakuläre Raketen und farbenfrohe Feuerwerkbouquets, begleitet von den obligaten Knallgeräuschen. Laut dem Schweizer Tierschutz STS geraten alljährlich um den 1. August zahlreiche Haus- und Wildtiere regelrecht in Panik. Ein kleiner Hoffnungsschimmer für die Tiere: Seit Anfang 2014 darf im Rahmen einer neuen EU-Verordnung nur noch grössere Feuerwerke zünden, wer vorgängig einen Kurs samt Prüfung ablegt. 

Hunde hören doppelt so gut wie Menschen. Katzenohren sind sogar bis zu fünfmal empfindlicher. Es erstaunt daher kaum, dass Raketen und Knallpetarden am 1. August viele Tiere in Angst und Schrecken versetzen. Tierpflegerin Gaby Moser vom Tierheim Oberbottigen rät: Um Haustiere vor dem Lärm zu schützen, behält man sie besonders gegen Abend im Haus, wo sie sich verkriechen können. Ein ständiger Geräuschpegel – zum Beispiel durch klassische Musik – habe darüber hinaus eine beruhigende Wirkung auf die Tiere und überdecke überraschende Knallgeräusche von draussen. Auch sollte man nicht versuchen die Tiere zu trösten, da sie dies eher zusätzlich darin bestätige, dass etwas nicht stimmt. Wer die Tiere im Freien lässt, riskiert, dass diese vor dem Lärm zu fliehen versuchen und sich verirren. Nebst dem für Tiere ohrenbetäubenden Lärm kann auch der Geruch von gezündeten Feuerwerkskörpern einen Fluchtinstinkt auslösen.

Wie der Schweizer Tierschutz STS in einer Medienmitteilung schreibt, sei vor allem auch die Gedanken- und Rücksichtslosigkeit vieler Feuerwerkfans dafür verantwortlich, dass Tiere am 1. August verängstigt werden. So sollten in der Nähe von Tieren – insbesondere auch von Herdentieren wie Kühen, Schafen oder Pferden – keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Auch Waldlichtungen und Waldränder sollte man meiden, um keine Wildtiere zu erschrecken. 

„Unvorbereitete Knallerei ist für alle Tiere ein extremer Stress. Einige kriegen regelrechte Panikzustände.“ 
Helen Sandmeier, Schweizer Tierschutz STS

Eine Neuerung in der Sprengstoffverordnung dürfte den Tieren – und sicherlich auch einigen Menschen – entgegen kommen: Seit dem 1. Januar 2014 dürfen Feuerwerke der Kategorie 4 –  das heisst insbesondere grössere Feuerwerksbatterien – nur noch von Personen gezündet werden, die einen Kurs und eine Prüfung abgelegt haben. Kostenpunkt: Rund 500 Franken. Obwohl dies vor allem Hoteliers, Vereine und grössere Veranstalter von Feuerwerken betrifft, dürfte die Knallerei dieses Jahr doch etwas leiser tönen als sonst: Viele haben den Besuch der Schulung versäumt und müssen auf kleinere Feuerwerke ausweichen, wie die Feuerwerksfirma Bugano AG bestätigt. Wer trotz fehlender Lizenz Feuerwerk der Kategorie 4 abschiesst, riskiert eine Busse oder gar einen Gefängnisaufenthalt.



Übrigens ist im Handel eine ganze Palette von Feuerwerk ohne Knalleffekte erhältlich. Wer dennoch nicht verzichten will, nimmt Rücksicht auf Tiere und Mitmenschen und vernachlässigt natürlich auch die eigene Sicherheit nicht. Ein Merkblatt der Schweizerischen Koordinationsstelle Feuerwerk liefert Tipps für einen ungefährlichen und erhellenden 1. August.

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