Der Wolf und die 15 Geisslein

Ab sofort dürfen Wolfsrudel in der Schweiz durch den Abschuss von Welpen und Jährlingen reguliert werden. Ab sofort dürfen Wolfsrudel in der Schweiz durch den Abschuss von Welpen und Jährlingen reguliert werden.

Jungwölfe eines Rudels dürfen in Zukunft im Jahr ihrer Geburt und im Folgejahr unter gewissen Voraussetzungen abgeschossen werden. Diese Bestimmung als Teil der geänderten Jagdverordnung tritt ab Mitte Juli in Kraft. Ist die Regulierungsmöglichkeit für Wolfsrudel nötig?

Die überarbeitete Jagdverordnung soll den Abschuss von Wölfen, die grosse Schäden verursachen, politisch und rechtlich klar regeln. Doch was genau heisst, Abschuss „unter gewissen Voraussetzungen"? Es ist verständlich, dass die neue Jagdverordnung den Abschuss von Jungwölfen erlaubt, wenn sich diese regelmässig innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhalten und aggressiv werden oder zu wenig Scheu zeigen. Kontrovers jedoch ist eine weitere Bestimmung: Konkret darf ab sofort ein Kanton die Hälfte der im betreffenden Jahr geborenen Wolfswelpen und Jungwölfe bis ein Jahr nach ihrer Geburt abschiessen, wenn im Streifgebiet des Rudels innerhalb von vier Monaten 15 Nutztiere gerissen wurden. Zwar werden nur die gerissenen Nutztiere von jenen Gebieten angerechnet, wo zumutbare Herdenschutzmassnahmen zum Zuge kommen. Dennoch geht es beim Abschuss von Welpen und Jährlingen nicht darum, schadenstiftende Einzeltiere zu eliminieren, sondern darum, die Rudelgrösse zu reduzieren. Ist das nötig?

Es gibt nur ein Wolfsrudel in der Schweiz – dasjenige am Calanda – und dieses hatte in den beiden letzten Jahren kein einziges Nutztier gerissen.
Gruppe Wolf Schweiz

In der Schweiz leben heute gerade mal bis zu 25 Wölfe. Davon bilden acht bis zehn Individuen ein Rudel am Calanda - das einzige Rudel der Schweiz! Bereits vor fünf Jahren wurde spekuliert, dass längerfristig weitere Rudel entstehen und sich die Wölfe flächenmässig schnell ausbreiten könnten - vielleicht mit einem Bestand von bis zu 200 Wölfen innerhalb von zehn bis zwanzig Jahren (Netz Natur vom September 2010 berichtete). Die aktuellen Zahlen zeigen, dass sich diese Spekulationen nicht bewahrheitet haben. Unter den gegebenen Bestandszahlen stellt sich die Frage, warum die gesetzliche Verankerung einer Rudelregulation derart prioritär ist. Denn der Fortbestand der Wolfpopulation in der Schweiz ist nach wie vor nicht gesichert.

Zukünftig beurteilt ein Kanton alleine, ohne Einbezug des Bundesamtes für Umwelt, ob die gesetzlichen Bedingungen für den Abschuss eines schadenstiftenden Einzelwolfes erfüllt sind oder nicht. Es bleibt zu hoffen, dass Bund und Kantone ihrer Verantwortung zur Förderung der natürlichen Biodiversität in der Schweiz nachkommen und sie somit den langfristigen Schutz der Wölfe nicht verwässern!

 

Weitere Informationen:
Gruppe Wolf Schweiz (gruppe-wolf.ch)
KORA Wolf (kora.ch)
Umgang mit Wolf- Bundesrat setzt geänderte Verordnung in Kraft (bafu.ch)

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