Streunende Hunde und Katzen gehören in manchen Ferienländern zum Strand- und Stadtbild dazu. Aufgrund mangelnder Geburtenkontrolle vermehren sich die streunenden Tiere hemmungslos. Gemäss “Eurogroup for Animals“ sind es schätzungsweise mehrere hunderttausend Streuner, welche in Europa unterwegs sind. Ein jämmerliches Bild, welches den ein oder anderen dazu verleitet, eines der Tiere in die Schweiz mitzubringen, um ihm ein besseres Leben zu ermöglichen. Dies ist aber mit einigem zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden und sollte gut bedacht werden.
Um bei der Einreise in die Schweiz keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Sie einiges beachten:
- Das Tier muss mit einem Mikrochip versehen sein, der spätestens mit der aktuellen Tollwut-Impfung eingepflanzt wurde.
- Das Tier muss über eine mindestens 30 Tage alte (maximal 12 Monate alte) Tollwutimpfung verfügen. Diese muss tierärztlich bescheinig sein. Hunde, welche zwischen 3 und 5 Monate alt sind, bedürfen einer Bewilligung.
- Tiere aus Ländern mit sogenannter “urbaner Tollwut“ (v.a. nordafrikanische Länder, Asien, Osteuropa, Südamerika; Liste siehe Link unten) dürfen nur mit Bewilligung eingeführt werden. Die Impfanforderungen sind zudem strenger. Die Antikörper der Impfung müssen nachgewiesen werden.
- Organisieren Sie einen anerkannten Heimtierpass.
- Besorgen Sie, falls mit dem Flugzeug unterwegs, frühzeitig einen Reiseplatz für Ihren Schützling.
- Das eingeführte Tier muss beim Zoll angemeldet und die Mehrwertsteuer dafür entrichtet werden. Bewahren Sie diese Dokumente auf!
- Hunde mit kupierten (abgeschnittenen) Ohren oder Schwänzen sind in der Schweiz verboten und dürfen nicht eingeführt werden.
- Zurück in der Schweiz muss das Tier durch einen Tierarzt/Tierärztin bei der Datenbank ANIS angemeldet werden (für Hunde obligatorisch, für andere Tiere sinnvoll).
- Informieren Sie sich über die Ausbildungspflicht für Hundehalterinnen und Hunde in der Schweiz.
Wer die obengenannten Massnahmen für die Einreise versäumt, riskiert, diese nachholen zu müssen. Das ist mit hohen Kosten verbunden. Ein Tier, welches nach Schweizer Kriterien nicht importiert werden darf, wird ins Heimatland zurückverfrachtet – ebenfalls auf Kosten des Heimkehrers.
Zudem sollten Sie sich vor Augen halten, dass es Streunerhunde nicht gewohnt sind, einem Menschen zu folgen, sondern sich an ihrem Rudel orientieren. Im neuen, eingeschränkten Umfeld könnten sie verängstigt sein und aggressiv auftreten. In viel zu vielen Fällen landet das Tier danach in der Schweiz in einem Tierheim. Auch der Kauf eines Strassentieres über eine Vermittlungsorganisation kann problematisch sein. Oftmals ist es schwierig zu erkennen, welche Organisationen seriös sind, und die Tiere wurden nicht ordnungsgemäss deklariert oder geimpft. Obwohl nicht sichtbar, gibt es auch in der Schweiz zahlreiche herrenlose Haustiere, welche in einem Tierheim auf ein neues Plätzchen hoffen. Diese zu berücksichtigen ist sicher administrativ einfacher und sicherer.
Und zu guter Letzt: Wer wirklich etwas für die Tiere im Ausland unternehmen will, sollte sie nicht füttern, sondern eine Tierschutzvereinigung unterstützen, welche sich den herrenlosen Tieren annimmt. Eine Streunerpatenschaft, wie dies beispielsweise bei “Vier Pfoten“ möglich ist, erlaubt es den Organisationen vor Ort Kastrationen und Impfungen vorzunehmen sowie medizinische Versorgung zu leisten.
Weiterführende Informationen/Quellen:
BVET, Einfuhr von Hund/Katze/Frettchen
BVET, Länderliste Tollwut
Vier Pfoten
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