Das Fliegen von Drohnen ist bei Privatpersonen beliebt. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Der Hobbyfotograf erfreut sich an den gestochen scharfen Bilder der Landschaft. Für den Technikbegeisterten liegt der Reiz in der gekonnten Lenkung des Flugapparats. Die zunehmende Anzahl dieser Flugobjekte behagt jedoch längst nicht allen. Drohnen sind nicht nur bei vielen Menschen verpönt, die sich ihrer Privatsphäre beraubt fühlen, auch Vögel reagieren gestresst auf die Flugobjekte.
Das Schweizer Gesetz besagt, dass eine Drohne bis zum Gewicht von 30 Kilogramm ohne Bewilligung geflogen werden darf. Dies gilt für die meisten Drohnen, die zu Hobbyzwecken verkauft werden. Der Lenker des unbemannten Flugobjekts muss die Drohne im Sichtfeld behalten, damit er nicht gebüsst werden kann. Wenn man die Drohne für die Aufnahme von Landschaftsbildern einsetzt, ist zudem auf den Datenschutz zu achten. Niemand darf ohne Einwilligung auf den Aufnahmen erkennbar sein. Ferner ist es untersagt, Menschenansammlungen im Umkreis von 100 Metern zu überfliegen. Auch Flugverbotszonen sind von den Lenkern einzuhalten. Im Moment wird stark darüber diskutiert, ob die Bestimmungen bezüglich der Drohnen ausreichend sind und ob schwarze Schafe hinreichend sanktioniert werden.
«Ich will nicht schwarzmalen, aber es ist eine Frage der Zeit, bis es zu einem Unglück kommt. Was gewisse Drohnenpiloten machen, ist schlicht kriminell», Drohnenexperte Frédéric Hemmeler
Aber genug zu den Menschen. Wie reagieren eigentlich Vögel auf das Eindringen der Drohnen in ihren Lebensraum? In einer Medienmitteilung nimmt die Vogelwarte Sempach Stellung zum aktuellen Wissensstand in Bezug auf die Wahrnehmung und Reaktion von Vögeln auf Drohnen. Grundsätzlich reagieren Vögel stärker als andere Wildtiere, hatten sie doch vorher den Luftraum für sich. Es gibt unterschiedliche Faktoren, die einen Einfluss darauf zu haben scheinen, wie stark die Vögel auf die Fremdkörper reagieren. Bewegt sich das Flugobjekt direkt auf einen Vogel zu, bewirkt dies meist eine Fluchtreaktion des Vogels. Das kann bis zum Tode eines Tieres führen, wenn dieses nicht mehr zur Ruhe kommen kann. Zudem wurde festgestellt, dass elektrische Geräte Vögel weniger aufschrecken als es die Motorisierten tun. Ausschlaggebend ist der Lärmpegel der Drohne. Schliesslich liess sich feststellen, dass grosse Vögel eher eine Reaktion zeigen als kleine Vögel. Wieso dies der Fall ist, wurde nicht weiter ausgeführt.
Ein wichtiger Hinweis wird in Bezug auf brütende Vögel gemacht: Keine Reaktion des Vogels bedeutet nämlich nicht, dass die Drohne das Tier nicht stört. Das Tier schützt seine Brutstätte und will diese nicht verlassen. Es kann aber durchaus sein, dass die Drohne als Bedrohung wahrgenommen und der Vogel durch das Objekt gestresst wird.
Drohnenflieger werden deshalb aufgerufen, das Fliegen in der Nähe von Vögeln und abrupte Richtungswechsel zu unterlassen. Zudem soll man Vögel niemals anfliegen und ein möglichst kleines und leises Gerät bevorzugen. Das Befliegen von Naturschutzgebieten ist zu unterlassen und eine Distanz von 200 Metern zu wahren. Geltende Einschränkungen für Drohnen können unter der offiziellen Luftfahrkarte des BAZL nachgeschlagen werden.
Weiterführende Informationen/Links :
www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle.html
Mulero-Pázmány, M., S. Jenni-Eiermann, N. Strebel, T. Sattler, J. J. Negro & Z. Tablado (2017): Unmanned Aircraft Systems as a new source of disturbance for wildlife: A systematic review.
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