Abgemagerte Pferde, die kraftlos zusammenbrechen; diese Bilder mussten lange ertragen werden, bis endlich durchgegriffen wurde. Der kürzlich publik gewordene Missstand im Kanton Thurgau hinterlässt Unsicherheit in Bezug auf die Kontrollbehörden in der Tierhaltung. 300 vernachlässigte Tiere mussten von der Kantonspolizei Thurgau beschlagnahmt werden. Bekannte hatten im Vorfeld bereits auf die Missstände auf dem Hof hingewiesen und gemäss Swissveg ist der Pferdehändler seit 1998 als Tierquäler bekannt. Erst als sie Bilder von abgemagerten toten Tieren erhielten, läuteten bei den zuständigen Behörden die Alarmglocken. Anfang August wurden die Tiere vom Hof evakuiert und ein sofortiges Tierhalteverbot ausgesprochen. Die endgültige Durchsetzung des Tierhalteverbots kommt in vielen Fällen zu spät, kritisieren nun Tierschutzorganisationen.
Wie konnte dies passieren?
Wieso wurde so lange Zeit kein Tierhalteverbot ausgesprochen? Dem Pferdehalter gelang es über Jahre hinweg, ein härteres Vorgehen zu umgehen. Seine Tiere hält er über mehrere Kantone verteilt an abgelegenen Orten. Der im Kanton zuständige Tierarzt wurde auf dem Pferdehof mehrmals bedroht. Darauf überwies man die Kontrolle an eine externe Stelle. Im Jahr 2014 wurde erstmals ein Tierhalteverbot gegen den Pferdebesitzer ausgesprochen, welches jedoch aufgrund eines Verfahrensfehlers vom Bundesgericht als nichtig erklärt wurde. Viel zu lange waren die Tiere in der Obhut des Tierquälers, klingt es nun von vielen Seiten, und unzählige Mutmassungen über Absprachen mit den Behörden und Wegschauen der Ämter kursieren. Der Tierschutzverband Thurgau kündigte an, eine Volksinitiative zu lancieren, damit die "Missstände im Veterinäramt" beseitigt werden.
Tierschutz ist Sache der Kantone
Der Tierschutz ist in der Schweiz auf nationaler Ebene im Tierschutzrecht geregelt, die durch kantonale Gesetzgebungen ergänzt werden. In vielen Punkten sind die Standards der Tierhaltung strenger als die Mindeststandards der EU. Wo es hapert, sind wohl die Kontrolle und der Vollzug. Die Vollzugskompetenzen im Tierschutz liegen beim Kanton, wobei dem Bund die Aufsicht der Tätigkeiten der Kantone innewohnt. Die Oberaufsicht des Bundes ist wenig formalisiert - die Kantone unterliegen keiner Berichterstattungspflicht, ausgenommen es kommt zu einem Strafverfahren. Die Aufsicht wird also nicht darüber informiert, wie oft Kontrollen durchgeführt werden, und es gibt keine systematischen Kontrollen, die auf nationaler Ebene durchgeführt und analysiert werden können.
26 verschiedene Vollzugskulturen
Meldungen über tierschutzwidrige Haltungen und Tiermisshandlungen müssen bei den kantonalen Veterinärämtern gemacht werden. Die Verantwortung und Kompetenz über die Kontrolle und das Ergreifen von Tierschutzmassnahmen liegen beim Veterinäramt des jeweiligen Kantons. Eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 2013 zeigt: Es gibt grosse Unterschiede der Aufsichtstätigkeiten in den 26 Kantonen. Zudem gibt es in der Schweiz im Vergleich zu den Nachbarsländern eine Eigenart, die immer wieder heiss diskutiert wird: Die Kontrollen werden unter anderem durch private Bauern durchgeführt…
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