Nicht überall äussert sich Freude über die kürzlich erschienenen Fotos der Jungtiere im Schweizer Wolfsrudel in Calanda. Obwohl der Wolf mit dem besten Freund des Menschen – dem Hund – eng verwandt ist, spaltet seine Wiederansiedlung die Gemüter. Einerseits hegt der Mensch eine grosse Faszination für Wildtiere wie den Luchs, den Bären und den Wolf, andererseits werden viele Viehbesitzer in dem Moment zu Wolfshassern, in dem sie Zeugen eines grausamen Angriffs auf die geliebten Nutztiere werden.
Der Wolf findet sich langsam wieder ein
In der Schweiz (bzw. im ganzen Alpenraum) wurde der Wolf beinahe ausgerottet. Seit einigen Jahren findet das Wildtier über Italien und Frankreich seinen Weg zurück in die Schweiz. Dadurch erlitten einzelne Nutztierhalter erhebliche Schäden.
Bei uns leben die Rudeltiere in vergleichbar kleinen Verbänden von drei bis sechs Tieren – im Unterschied zu Regionen, in denen sie grössere Beute jagen. Ein Rudel wird stets durch einen Leitwolf bzw. eine Leitwölfin (Alpha-Tier) geführt. Ca. 5% der weltweiten Wolfspopulation lebt in Europa – die meisten Wölfe leben heute in der ehemaligen Sowjetunion.
Der Schutzstatus des Wolfes in der Schweiz
Der Wolf ist in der Schweiz als heimische Art geschützt und nicht jagdbar. So lautet es im eidgenössischen Jagdgesetz und der Berner Konvention aus dem Jahre 1981, in der die internationalen Schutzbemühungen von Wildtieren geregelt sind. Da sich der Wolf seit einigen Jahren in der Schweiz wieder ansiedelt und ein Zusammenleben von Mensch und Wolf unter gewissen Voraussetzungen möglich ist, legt der Bund im „Konzept Wolf“ die Vollzugshilfe für den Umgang mit dem Wolf fest. Die Rückkehr des Wolfes soll auf natürlichem Wege erfolgen, indem er selbst einwandert.
Die Berner Konvention ist eine Verständigung von 45 Nationen auf die Erhaltung und den Schutz wildlebender Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume.
Schutzvorkehrungen sind gefragt
Besiedelt der Wolf wieder weite Teile des Alpengebiets, ist es für Nutztierhalter unabdingbar, zusätzliche Schutzmassnahmen zu treffen. Seit 2005 verursacht der Wolf zwei Drittel der Nutztierrisse in der Schweiz. Dem soll entgegengewirkt werden. Die Schutzmassnahmen sowie deren Zumutbarkeit wurden definiert und werden vom Bund finanziell unterstützt und vorangetrieben.
Schäden werden abgegolten
Bei einem Schaden an Nutztieren durch den Wolf erfolgt eine Entschädigung durch Bund (80%) und Kanton (20%) gegen Vorweisen des Kadavers. Eingeschlossen sind nur Gebiete, in denen die definierten zumutbaren Vorkehrungen zum Schutz der Nutztiere getroffen wurden. Einzelne Wölfe können in Ausnahmefällen – falls sie erhebliche Schäden anrichten oder in Wohngebiete vordringen – unter Genehmigung des Bundes zum Abschuss freigegeben werden.
Die ersten Wolfsrudel
Frühsommer 2012 bildete sich in Calanda (Graubünden) ein erstes Wolfsrudel, das sich fortpflanzte. Im Sommer 2015 hat sich auch ein Rudel im Tessin etabliert. Das ist ein deutliches Indiz dafür, dass der Wolf in seinen natürlichen Lebensraum in den Schweizer Alpen zurückwandert. Man erwartet, dass abwandernde Jungtiere in der Schweiz weitere Rudel bilden werden. Die Aussicht, dass sich der Wolf bald wieder unter uns befindet, bereitet vielen Menschen – besonders in den Berggebieten – Angst und Unbehagen. Der morgige Beitrag diskutiert die Standpunkte der Wolfsgegner und – Befürworter.
Weiterführende Informationen:
Konzept Wolf 2016 – BAFU
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