Unsere Strassen zerschneiden Wälder und Wiesen. Damit durchqueren sie auch Wege, die Wildtiere auf der Suche nach Nahrung und Schutz regelmässig benutzen – sogenannte Wildwechsel. Steht neben Strassen das Verkehrsschild „Wildwechsel“, ist also mit Wildtieren auf der Fahrbahn zu rechnen.
Leider kommt es dennoch oft zu Wildtierunfällen: Allein im Jahr 2016 wurden 353 Rothirsche, 8379 Rehe, 27 Gämse und 468 Wildschweine von einem Auto erfasst. Besonders gefährdet sind auch Rotfüchse – 2016 starben über 6300 – sowie Dachse und Hasen.
Wildtiere sind besonders in der Dämmerung auf Nahrungssuche oder begeben sich in ihre Ruhezonen. Diese Zeit fällt zwischen Herbst und Frühling in den Berufsverkehr. Deshalb ist zu dieser Tageszeit besondere Aufmerksamkeit geboten – vor allem auf Landstrassen, wo das Tempolimit 80 gilt.
Um sich selbst, sein Fahrzeug und die Wildtiere zu schützen, sollten folgende Dinge beachtet werden:
- Entlang von Feldern, Wäldern, Hecken und an Strassen, die mit dem Verkehrssignal „Wildwechsel“ gekennzeichnet sind, Tempo
- An einigen Orten gibt es leuchtende Warntafeln, die mit Infrarot-Sensoren ausgestattet sind. Wenn diese aufleuchten, hat es mit Sicherheit ein Tier in der Nähe.
- Aufmerksam den Strassenrand beobachten.
- Im Wald damit rechnen, dass jederzeit ein Wildtier aus dem Gebüsch auftauchen kann. Besonders Rehe und Hirsche tun dies mit hohem Tempo und in hohen Sprüngen.
- Falls Wild im Scheinwerferlicht auftaucht, sofort bremsen, abblenden (damit die Tiere nicht erstarrt stehen bleiben) und hupen, um sie aufzuschrecken.
Wurde dennoch ein Wildtier erfasst, sind Sie für die Regelung des Falls und die Sicherheit der nachkommenden Verkehrsteilnehmer verantwortlich. Das bedeutet:
- Unverzüglich anhalten, die Warnblinkanlage einschalten, die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen. Diese meldet den Todesfall dem verantwortlichen Wildhüter und stellt die erforderliche Autoversicherungs-Bescheinigung aus.
- Wer den Wildtierunfall nicht meldet, einem Tier den „Todesstoss“ versetzen will oder den Tierkadaver mitnimmt, macht sich strafbar.
Quellen und weitere Informationen:
Eidgenössische Jagdstatistik der Wildtiere
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