Schluss mit Schuss: Kritik am revidierten Jagdgesetz

Wenn die Blätter sich orange verfärben und von den Bäumen fallen, beginnt wieder die Hauptsaison der Jägerinnen. Wenn die Blätter sich orange verfärben und von den Bäumen fallen, beginnt wieder die Hauptsaison der Jägerinnen.

Das revidierte Jagdgesetz gefährdet die Sicherheit von Biber, Graureiher, Luchs, Wolf und Co. Ein Referendum setzt sich nun für die Interessen der wildlebenden Tiere ein.

Das Zusammenleben von Mensch und Wildtier erfordert eine verzwickte Koordination. Die Wildnis und ihre Tierwelt sollen erhalten bleiben, nicht aber die Sicherheit der Bevölkerung gefährden. Unser Jagdgesetz wurde im Jahr 1986 verabschiedet. 2017 forderte der Bündner CVP-Ständerat Stefan Engler eine Revision des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. In den Bergregionen sieht die Beziehung der Bevölkerung zur Wildnis anders aus als in den Schweizer Städten. Das Berggebiet sei nicht das Kenia für Zürcher – so Stefan Engler. Infolgedessen hat der Bundesrat dem Parlament Änderungen vorgeschlagen: Neue Regelungen für bestimmte geschützte Tierarten, die trotz Präventionsmassnahmen eine Bedrohung für den Menschen darstellen. Die Version des revidierten Jagdgesetzes, die am 27. September 2019 im National- und im Ständerat in der Schlussabstimmung angenommen wurden, wird von Umwelt- und Tierschutzverbänden als reines „Abschussgesetz“ bezeichnet.

Referendum

Als Reaktion haben WWF, Pronatura, BirdLife, die Gruppe Wolf Schweiz und zooschweiz das Referendum ergriffen. Das Startdatum war der 8. Oktober 2019, die Referendumsfrist läuft am 16. Januar 2020 aus und es werden 50`000 Stimmen benötigt. Das Referendum sagt „Nein“ zum missratenen Jagdgesetz, weil es den Schutz wildlebender Tiere schwächt statt verbessert. Biber, Graureiher, Höckerschwan, Luchs etc. können jederzeit auf die Liste der regulierbaren – also zum Abschuss freigegebenen - Arten gesetzt werden. Volk oder Parlament haben dabei kein Mitspracherecht mehr. Ausserdem wird der Abschuss von Tieren ermöglicht, die keinerlei Schäden angerichtet haben: Einfach, weil es sie gibt und sie möglicherweise Schäden anrichten könnten. Die Referendumsseite erklärt die Bestimmungen für überflüssig, da die Kantone heute schon Bestände regulieren können. Das Referendum will verhindern, dass Wildtiere „auf Vorrat“ und ohne Zustimmung des Bundesrates abgeschossen werden. Das revidierte Jagdgesetz habe mit dem ursprünglichen Auftrag einer Vereinfachung von Eingriffen gegen den Wolf und den Höckerschwan nichts mehr zu tun. Stattdessen höhle es den Artenschutz insgesamt aus und degradiere den Begriff der geschützten Art zur leeren Worthülse.

Jungwölfe im Graubünden: Erst diesen Monat wurde eine Abschlusserlaubnis erteilt. Vier Jungwölfe aus einem neunköpfigen Rudel am Piz Beverin im Kanton Graubünden sollen geschossen werden. Dies soll als Abschreckung dienen, da das Wolfsrudel bereits mehrere Nutztiere gerissen hat. Dieser Eingriff musste zuerst im Bundeshaus abgesegnet werden. Die Schüsse sollen bis am 31. März 2020 fallen.

Murmeltiere Klewenalp: Sieben Murmeltiere mussten auf der Klewenalp ein trauriges Schicksal erleiden. Die Gruppe von Murmelis war eine beliebte Attraktion, doch ihre Haltung erfüllte die Tierschutzvorschriften nicht. Die Massnahmen, die die Klewenalpbahn hätte treffen müssen, waren zu kostenintensiv und platzraubend. Nach Abklärung verschiedener Optionen wurde deshalb der tödliche Entscheid gefällt: Die sieben Murmeltiere wurden vom Wildhüter erschossen.

Schwäne in Nidwalden: Fressgier und Kot der Schwäne wurden ihnen zum Verhängnis. Mit den entstandenen Schäden rechtfertigten die Nidwaldner Behörden nämlich den Abschuss der Vögel. Ausserdem haben die Schwäne den Flugplatzverkehr gestört, indem sie mehrmals auf den Startbahnen aufgetaucht sind. Zuerst wurde versucht, die Population mit Eierstechen und einzelnen Abschüssen in den Griff zu kriegen. Als diese Massnahmen aber nicht ausreichten, wurde vom Bund die Erlaubnis für Regulationsabschüsse (unter strikten Auflagen) erteilt.

Regulierungen waren bereits mit dem alten Jagdgesetz möglich. Mit den neuen Bestimmungen werden die wilden Arten der Schweiz und dementsprechend unsere Biodiversität bedroht. Anlass zu einzelnen Abschüssen kann es geben, um Populationen im Griff zu behalten und Sicherheit zu gewährleisten. Doch diese Abschüsse müssen unbedingt geregelt und kontrolliert ablaufen. Die Berggebiete mögen nicht das Kenia für Städter sein: Die Heimat zahlreicher schützenswerter Arten bleiben sie gleichwohl.

Quellen und weitere Informationen
jagdgesetz.wecollect.ch: Referendum 
admin.ch: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)
Fondation Franz Weber: Referendum gegen das missratene Jagdgesetz
parlament.ch: Jagdgesetz Änderung

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