Der Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Stoffen bzw. Abfällen ist auf internationaler Ebene in drei Konventionen geregelt. Das Stockholmer Übereinkommen (2001) thematisiert langlebige organische Stoffe, das Übereinkommen von Rotterdam (2001) befasst sich mit der Sicherheit im internationalen Chemikalien-Handel, und die Basler Konvention (1979) regelt die Kontrolle grenzüberschreitender Transporte gefährlicher Abfälle sowie deren umweltgerechte Entsorgung. Rund 160 Vertreter der drei Konventionen trafen sich in Genf, um das globale Problem der Schadstoffentsorgung erstmals gemeinsam anzugehen.
Die Mitgliedstaaten der Konventionen einigten sich darauf, die Herstellung und Anwendung des Flammschutzmittels HBCD (Hexabromcyclododecan) international zu verbieten. Die Chemikalie, welche hauptsächlich über Textilbeschichtungen freigesetzt wird, wurde auf die Liste der schwer abbaubaren organischen Verbindungen (Stockholmer Konvention) gesetzt. Vier weitere chemische Stoffe wurden neu der Rotterdamer Konvention unterstellt. Sie dürfen ohne Zustimmung der Empfängerländer nicht mehr exportiert werden.
Die Konferenz scheiterte hingegen am Versuch, den hochgiftigen weissen Asbest sowie DDT- und Paraquat-Insektizide auf die Liste von Rotterdam zu setzen. Weisser Asbest wurde früher weltweit als Isolierungs- und Dichtungsmaterial im Bau verwendet. Seit rund zwanzig Jahren ist die Verwendung von Asbest in Europa und Nordamerika aufgrund seiner stark krebserregenden Wirkung untersagt. In fast allen Schwellen- und Entwicklungsländern ist das Material aber immer noch erlaubt und wird besonders in Russland und weiten Teilen Asiens intensiv gefördert und verwendet. In Zukunft dürften deshalb bis zu 100‘000 Menschen pro Jahr an asbestbedingten Leiden sterben (vgl. WHO). Auch in der Schweiz wird es künftig asbestbedingte Krankheitsfälle geben, da das Material noch in vielen alten Bauten vorhanden ist (vgl. Asbest im Haus) und die Beschwerden meist erst Jahre nach dem direkten Kontakt mit dem Asbest auftreten.
Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass in Zukunft jährlich zwischen 90.000 und 100.000 Menschen an asbestbedingten Leiden sterben werden.
DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan) ist eines der ersten weltweit verwendeten Pestizide, dem gefährliche Nebenwirkungen nachgewiesen wurden. Obwohl das Insektizid heute in ganz Europa verboten ist, finden sich in der Natur immer noch zahlreiche Rückstände des langlebigen Stoffes – u.a. sogar in den schmelzenden Schweizer Gletschern. Heute wird DDT hauptsächlich zur Malariabekämpfung in Entwicklungsländern benutzt – mit höchst problematischen ökologischen Folgen. Auch das von der Schweizer Firma Syngenta hergestellte Paraquat-Insektizid ist höchst umstritten, da es in Entwicklungsländern jährlich Tausende Menschen vergiftet. Die Betroffenen leiden u.a. unter schweren Hautverätzungen, Augenschäden, Kreislaufproblemen und sterben nicht selten an den Folgen des Giftes.
Weder die Verwendung von Asbest noch diejenige der beiden Insektizide konnte an der Genfer Konferenz eingeschränkt werden. Die wirtschaftlichen Interessen einiger weniger Länder verunmöglichten eine Einigung auf Kosten der Gesundheit vieler betroffener Menschen! Obwohl dieses Resultat äusserst bedenklich und enttäuschend ist, kann die Konferenz als eine erste wichtige Bemühung der Staaten bezeichnet werden, die Problematik gemeinsam anzugehen. Es bleibt zu hoffen, dass durch die vermehrte Zusammenarbeit der drei Konventionen künftig mehr erreicht wird.
Weiterführende Informationen:
Medienmitteilung Bund Genf: Umgang mit weiteren fünf gefährlichen Stoffen auf internationaler Ebene geregelt, 10. Mai 2013
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