In den Umweltzonen hätten nur noch "saubere" Autos verkehren dürfen. Auch über eine Anpassung des Tempolimits in den Innenstädten hätte man den tieferen Schadstoffausstoss - der letztendlich das Ziel des Gesetzesentwurfs war - erreichen können. Autos, welche in den Umweltzonen verkehren dürfen, hätten eine spezielle Vignette bekommen. In anderen Ländern konnte wie Deutschland konnte über die Einführung von Umweltzonen die Luftqualität in den Innenstädten merklich verbessert werden.
Der VCS findet den Entscheid des Bundesrates unverständlich, da die Regelung für die Kantone überhaupt keine verpflichtende Wirkung gehabt hätte und somit keine Stadt zur Einführung dieser Massnahme gezwungen worden wäre. Andere hingegen glauben, dass Herr und Frau Schweizer - die international dafür bekannt sind, dass sie ihren mobilen Untersatz gerne und oft wechseln - vielerorts auf "umweltzonenkonforme" Fahrzeuge umgestiegen wären und dadurch viele noch fahrtaugliche Autos ausgemustert worden wären. Ein grosser Teil des Energieverbrauchs eines Autos wird jedoch bei dessen Herstellung verbraucht. Somit hätte die Regelung zwar bei uns für etwas saubere Luft gesorgt, in anderen Teilen der Welt jedoch die Probleme verschärft.
Nichtsdestotrotz muss im Bereich der Luftreinhaltung etwas geschehen. Schadstoffemissionsgrenzwerte (die gesetzlich gesehen an jeder Messstation nur einmal im Jahr überschritten werden dürfen) liegen in den Sommermonaten regelmässig massiv über dem erlaubten Niveau.
Das Bundesamt für Strassen will nun alternative Massnahmen, wie die steuerliche Entlastung von emissionsarmen Fahrzeugen oder schärfere Abgasvorschriften prüfen um die Situation zu entschärfen.
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