An der alle drei Jahre stattfindenden Konferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens trafen sich in diesem Jahr 170 Vertragsparteien im mittelamerikanischen Staat Panama. Mehr als 2500 Delegierte aus Mitgliedsstaaten sowie Vertreter und Vertreterinnen von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen beschlossen neu 100 Hai- und Rochenarten, 150 tropische Baumarten sowie über 200 Reptilien- und Amphibienarten unter internationalen Schutz zu stellen.
Das Washingtoner Übereinkommen
Das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES) wurde 1973 ins Leben gerufen. Es wird auch das „Washingtoner Übereinkommen“ genannt, weil es damals in Washington, DC die Zustimmung der Repräsentanten von 80 Ländern fand. Die Schweiz gehörte mit zu den ersten Unterzeichnenden und ist heute noch an jeder Konferenz durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vertreten. Das CITES hat seinen Sitz in Genf und verzeichnet indessen stolze 184 Mitgliedsstaaten. Der übermässige internationale Handel mit Tieren und Pflanzen gefährdet Arten in ihrer Existenz und somit das Ökosystem. Das Übereinkommen reguliert deshalb den Handel und hat zum Ziel, die natürlichen Bestände der Wildtiere zu erhalten. Dafür führt sie drei verschiedene Listen in den Anhängen der Übereinkunft. Im Anhang 1 werden stark gefährdete Arten aufgeführt, deren Handel massiv eingeschränkt oder sogar verboten ist. Im Anhang 2 und 3 sind Arten aufgeführt, deren Handel nur mit Nachhaltigkeitskontrollen erlaubt ist. Bereits heute befinden sich über 37‘000 Arten auf den Listen.
Positive Signale für den Artenschutz
Die Aufnahme von über 300 weiteren Arten in die Anhänge des CITES bedeutet für den weltweiten Artenschutz einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Die Deutsche Bundesumweltministerin drückt ihre Freude über die gefallenen Entscheide aus:
„Das ist eine historische Entscheidung für den Artenschutz. Die Staatengemeinschaft hat damit ein starkes Zeichen gesetzt und sich klar für stärkere Kontrollen des internationalen Artenhandels ausgesprochen.“ Steffi Lemke, Deutsche Bundesumweltministerin
Konkret wurden 54 Arten aus der Familie der Grundhaie, sechs Arten von Hammerhaien, 37 Arten von Geigenrochen sowie drei Seegurkenarten in den Appendix 2 des CITES-Abkommens aufgenommen. Der Handel mit diesen Tieren oder Produkten davon (zum Beispiel Haiflossen) ist fortan nur noch unter strengen Nachhaltigkeitskontrollen möglich. Durch diese Beschlüsse fallen neu rund 90% des Handels unter diese Bedingungen, vorher waren es nur rund 25%.
Ebenfalls im Anhang 2 wurden stark gehandelte Arten von Tropenhölzern verzeichnet. Durch den weltweiten Vertrieb geraten diese immer mehr unter Druck. Die Beschlüsse an der diesjährigen Weltartenkonferenz führen dazu, dass den natürlichen Habitaten der betreffenden Bäume nur noch so viel Holz entnommen werden darf, wie nachwachsen kann.
Zahlreiche Reptilien- und Amphibienarten stehen nach der Konferenz neu unter internationalem Schutz. Viele dieser Kleintiere sind durch den Heimtierhandel in ihrer Existenz bedroht. Auch die grüne Wasseragame (Physignathus cocincinus) wurde gelistet. Dieses Leguan-artige Reptil kommt vorwiegend in asiatischen Ländern vor, wird in anderen Staaten aber als Haustier in Terrarien gehalten. Das verstärkte Augenmerk auf die besonders verletzlichen Amphibien und Reptilien war längst überfällig.
Auch Nashörner und Elefanten können sich – wenigstens verhalten – freuen: Die internationalen Regelungen bezüglich Elfenbein- und Nashornhornhandel bleiben so bestehen wie bisher. Einige afrikanische Länder haben sich für eine Lockerung ausgesprochen, diese wurde jedoch von der Mehrheit der anwesenden Vertragsstaaten abgelehnt. Ob dies hingegen die richtige Entscheidung war, wird sich in den nächsten Jahren zeigen müssen. Speziell beim Elfenbein- und Nashornhornhandel konnten die CITES-Massnahmen bisher nur geringe Erfolge verzeichnen: Korruption, politische Prozedere und komplexe Handelsverbindungen scheinen – der Einschätzung einiger Experten nach – die üblichen Mechanismen von Nachfrage und Angebot zu behindern. Das Problem der vorgeschlagenen alternativen Regelungen wäre, dass auch sie ihre Wirksamkeit in dem komplizierten Gefüge der globalen Handelsbeziehungen erst noch zu beweisen hätten.
Einige kleine Enttäuschungen bleiben
Trotz vieler positiver Ergebnisse bleibt man an der COP19 des Artenschutzes in einigen Punkten hinter den Erwartungen zurück. Es wurden beispielsweise keine konkreten und zeitgebundenen Maßnahmen gegen die illegale Tigerwilderei beschlossen. Zudem greifen viele der in den vergangenen Jahren eingeleiteten Massnahmen zum Schutz der Übernutzung einiger Arten erst stark verzögert. So greifen aktuelle Regulierungen beim internationalen Handel mit zahlreichen Luxushölzern aus den Tropenwäldern Afrikas, Asiens und Amerikas sowie mit Singvögeln aus Südostasien voraussagbar erst in bis zu 24 Monaten – und somit möglicherweise zu spät.
Nach dem Beschluss der neuen Listungen geht es nun um die konkreten Umsetzungsmassnahmen zum Schutz der Arten. Diese werden in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern ausgearbeitet und sollen zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen.
Quellen und weitere Informationen:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Konferenz über Erweiterung des Artenschutzabkommens
CITES: Conference of the Parties
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: Weltartenkonferenz in Panama beschließt mehr Schutz für Haie, Reptilien und Tropenhölzer
WWF: Weltartenschutzkonferenz CITES CoP19 startet in die entscheidende Phase
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