Für die Schweiz schätzt das Bundesamt für Umwelt (BAFU), dass pro Jahr etwa 1‘700 Tonnen Feuerwerkskörper abgebrannt werden (Vgl.: Pressemitteilung BAFU sowie Studie BUWAL). Der grösste Teil davon lässt sich auf Materialien wie Hüllen, Konstruktionsteile sowie Verpackungen zurückführen. Pyrotechnische Feuerwerkssätze, die vor allem Schwarzpulver und farbgebende Metallverbindungen enthalten, machen etwa 400 Tonnen aus.
Nach einer erfolgreichen Auslösung gelangen Feuerwerksreaktionsprodukte sowie die verbleibenden Raketenteile in Böden und Gewässer. Die Autoren einer Studie des BAFU gehen aber davon aus, „dass durch feuerwerksbedingte Depositionen keine problematischen Boden- und Gewässer-Gehalte erreicht werden und auch die Auswertungen hinsichtlich indirekter Effekte (Aufnahme über die Nahrungsmittelkette, Bodeningestion [von] Kinder[n]) ergeben keine kritischen Befunde.“ Man muss aber darauf hinweisen, dass die Wissenschaftler diese Aussagen nur unter Vorbehalten angebracht haben. Es bestehen nämlich noch grosse Forschungslücken, und es handelt sich nur um Modellrechnungen; Messdaten zum Thema stehen ihnen noch nicht zur Verfügung.
Sehr gut untersucht sind hingegen die Feinstaubemissionen zu Silvester bzw. dem Nationalfeiertag. Innert kürzester Zeit wird an solchen Feiertagen jeweils die Belastung der Luft durch Feinstaub massiv erhöht. Bei dem lungengängigen Feinstaub (Particulate Matter PM101) werden die Grenzwerte von 50 µg/m3 jeweils klar überschritten. In Zahlen ausgedrückt werden als Folge von Feuerwerkskörpern pro Jahr in der Schweiz etwa 300 Tonnen Feinstaub oder 1-2 Prozent der Jahresmenge ausgestossen (Vgl.: Antwort Interpellation Feuerwerk und reine Luft). Die Luftbelastung durch diesen gesundheitsgefährdenden Feinstaub ist auch in Deutschland vielerorts jeweils so hoch, wie sonst im ganzen Jahr nie mehr. Wobei allgemein zu beachten ist, dass je städtischer eine Region ist, desto höher die Emissionswerte sind (Vgl. Bericht des Umweltbundesamts). Trotz Grenzwerten gibt es aber […] „für Feinstaub keine Schwelle, unterhalb derer keine schädigende Wirkung mehr zu erwarten ist. (Vgl. Bericht des Umweltbundesamts).“ Die Folgen dieser Emissionen können Husten, das Brennen der Augen, ein Kratzen im Hals oder aber auch massive Atemwegsbeschwerden sein.
Es gibt für Feinstaub keine Schwelle, unterhalb derer keine schädigende Wirkung mehr zu erwarten ist.
Umweltbundesamt
Aber auch der Qualm von abrauchenden Knallkörpern bringt ein nicht unerhebliches Gesundheitsrisiko mit sich. Dazu untersuchten koreanische Wissenschaftler die dabei ausgestossenen „gefährlichen Luftverunreinigungen“ (Hazardous Air Pollutants HAPs) und stellten rund 150 verschiedene gesundheitsgefährdende Stoffe fest (Bericht GERSTEL).
Nicht zu vernachlässigen sind als weitere Folgen die Abfallmengen (etwa 1‘000 Tonnen), die immer wieder auftretenden Unfälle (2-13 Unfälle mit Personenschäden pro 100‘000 Einwohner), von Feuerwerkskörpern ausgelöste Brände (0,6% der jährlichen Brandschadenssumme), und nicht zuletzt die Lärmbelastung. Darunter leiden insbesondere viele Haustiere.
Auf politischer Ebene wurde in den letzten Jahren vermehrt über eine mögliche Einschränkung von Feuerwerk diskutiert. Grundsätzlich verfügt jeder Schweizer Kanton über das Recht, die Nutzung von Feuerwerk teilweise oder komplett zu verbieten: So ist z. B. in der Thuner Altstadt oder in Biel das Zünden von Knallern ganzjährig verboten (Vgl. Bericht SRF). Auch der Bundesrat hat sich im Rahmen einer Interpellation und einer Fragestunde mit dem Thema beschäftigt. Er verweist auf die bestehenden kantonalen Kompetenzen, welche ausreichend seien und erklärt, dass ein „landesweites Verbot von pyrotechnischen Gegenständen“ nicht geplant sei; aber sollte das Abrennen von Feuerwerk stark zunehmen, würde er in Absprache mit den Kantonen gesamtschweizerische Massnahmen prüfen. Erwähnenswert ist, dass im Kanton Aargau bald über eine Volksinitiative abgestimmt werden kann, welche das Abbrennen der meisten Feuerwerkskörper auf Kantonsgebiet verbieten würde.
Betrachtet man all diese Folgen, kann man eigentlich nur zum Schluss kommen, dass die Mode der Silvesterraketen ernsthaft zu überdenken ist: Eine Einschränkung oder gar ein Verbot müssten zumindest im Sinne der Gesundheit von Mensch und Umwelt angestrebt werden.
Weitere Informationen:
Bundesamt für Umwelt (BAFU): „1. August: Feuer und Feuerwerk mit Nebenwirkungen“.
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL): „Feuerwerkskörper. Umweltauswirkungen und Sicherheitsaspekte“ (Umwelt-Materialien 140), Bern 2001.
"Umweltanalytik I. Dicke Luft. Feuerwerk und seine Risiken", in: GERSTEL Aktuell - Januar 2010.
Nachhaltigleben.ch: „Silvester: nachhaltiger und gesünder feiern ohne Feuerwerk“.
Umweltbundesamt: "Hintergrund: Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft "zum Schneiden" ist".
(Foto: Flickr User "hafecheese")
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