Die Initiative für Ernährungssicherheit unter der Federführung des Schweizer Bauernverbandes wurde am 8. Juli 2014 auf der Bundeskanzlei eingereicht. Es dauerte nur drei Monate um die erforderlichen Unterschriften zusammen zu bringen. Dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr. Viele waren mit den Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 nicht einverstanden. Zum Beispiel steht die Biodiversitätsförderung in der Kritik. Die Biodiversität beanspruche mehr Flächen und trotzdem wird gefordert, dass mehr produziert werde - ein Widerspruch. Angeprangert wird, dass mit der AP 2014-2018 jene Betriebe belohnt werden, die ihre Flächen vergrössern und extensiver nutzen, Buntbrachen anlegen und Krautsäume pflegen. Dadurch sinke die Nahrungsmittelproduktion. Die Betriebe, die sich um mehr Ertrag bemühen, um die Lebensmittelversorgung zu sichern, gerieten ins Hintertreffen. Ziel sei eine bessere, nachhaltige Produktion. In der Schweiz gebe es die Tendenz, die Lebensmittelversorgung zu schwächen. So fordert denn die Initiative, dass sie wieder zu einem vorrangigen Anliegen werden soll. So muss auch fruchtbares Kulturland gesichert werden.
„Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Lebensmittelproduktion auszuweiten: Mehr Fläche oder mehr Ertrag pro Fläche.“
Initiative für Ernährungssicherheit
Um die Erhaltung fruchtbaren Kulturlandes geht es auch Bundesrätin Doris Leuthard. Sie will noch dieses Jahr die nächste Revision des Raumplanungsgesetzes vorlegen. Vorgesehen ist die Sicherung des besten Ackerlandes, also der Fruchtfolgeflächen. Bei Überbauung muss ein gleichwertiger Ersatz möglich sein. Widerstand regt sich von Seiten der Wirtschaftskreise. Sie befürchten, dass eine geordnete Entwicklung dadurch behindert werde. Da nützen in ihren Augen die Ausnahmen wenig, die für übergeordnete öffentliche Interessen eingeräumt werden. Die Bauern begrüssen die Vorschläge aus dem Bundeshaus und die Umweltverbände sähen es lieber, wenn jegliches Ackerland geschützt werden würde und nicht nur Fruchtfolgeflächen. Heisse Diskussionen sind vorprogrammiert.
Der Schutz von unüberbautem Land vor dem Baggerzahn ist das eine. Nicht unbeachtet dürfen aber Ansprüche an Wohnraum bleiben. Waren es 1980 noch 34 m2, wurden 2012 schon 45 m2 pro Person errechnet. Das ist aber nicht allein das Problem, es kommt auch auf die Wohnform an. Wenn jeder sein eigenes Häuschen möchte, wird es knapp. Es braucht nicht nur eine Bauparzelle für die Liegenschaft, die Erschliessung benötigt auch Landfläche.
Das Problem des Landverschleisses hat viele Facetten. Tatsache ist, dass noch immer viel zu viel natürlich gewachsener Boden unter Strassen, Häusern und Parkplätzen verschwindet. Man kann gespannt sein, was sich in naher Zukunft in Sachen Zersiedelung ereignet.
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