Am vergangenen Montag (06.06.16) wurde per Medienmitteilung von Agroscope bekannt gegeben, dass ein weiterer Feldversuch mit genetisch veränderten Weizensorten in Zürich durchgeführt werden soll.
Das Feldexperiment
Agroscope, ein an das Bundesamt für Landwirtschaft angegliedertes Forschungszentrum, möchte den vom Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung IPK in Gatersleben (D) gentechnisch veränderten Winterweizen auf der Protected Site in Reckenholz während sechs Jahren anbauen und beobachten.
Bei diesem gentechnisch veränderten Weizen wurde ein Gen der Gerste eingepflanzt, um eine erhöhte Aufnahmekapazität von Zucker zu generieren. Diese erhöhte Aufnahmefähigkeit soll zu Ertragssteigerungen der Kornerträge führen. Die Kornzahl pro Pflanze bleibt dabei gleich – die Körner sollen aber dicker werden. Die Versuche in Zürich sollen klären, ob diese Ertragssteigerungen auch im offenen Feld zu beobachten sind und wie die Pflanzen im Vergleich zu konventionellen Sorten auf Insekten, Pilze und Bakterien reagieren.
Mit der Erforschung der ertragsreicheren Weizensorten soll ein Beitrag zur wachsenden Nachfrage nach Getreide geleistet werden.
Gesetzeslage in der Schweiz
Das Genetikgesetz (GTG) regelt den Umgang mit genetisch veränderten Organismen in der Schweiz (im Ausserhumanbereich). Dabei soll der Mensch, das Tier und die Umwelt vor Missbräuchen der Gentechnologie geschützt werden. Die biologische Vielfalt und eine nachhaltige Nutzung dürfen nicht gefährdet sein. Wer mit gentechnisch veränderten Organismen arbeiten will, ist verpflichtet, dies mittels Gesuch zu beantragen.
Die 2005 angenommene Volksinitiative „Für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft“ verbietet den Anbau von genveränderten Organismen in Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau bis Ende 2017. Dieses Moratorium wurde bereits zweimal verlängert (2010 und 2013). Ausgenommen davon ist die Forschung – ihr ist die Verwendung solcher Organismen gestattet. Dies wird vor allem in der Pharmaindustrie genutzt. Insbesondere gentechnisch veränderte Tiere (viele Insekten, aber auch Wirbeltiere wie Mäuse oder Ratten) werden für Laborversuche eingesetzt. Genveränderte Pflanzen können zu Forschungszwecken im Feldversuch freigesetzt werden. Ebenfalls dürfen drei genetisch veränderte Mais- und Sojasorten als Lebens- und Futtermittel importiert werden. Sie unterliegen jedoch der Deklarationspflicht.
Problematik der Gentechnik
Die Problematik gentechnischer Verfahren liegt darin, dass sie noch relativ jung sind und die Auswirkungen und Gefahren für den Menschen und seine Umwelt nicht vollständig abzuschätzen sind. Trotz Abschirmung des Geländes von Agroscope mit einem Zaun kann eine Weiterverbreitung des Saatguts mittels Wind oder Tieren nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Gefahr hierbei liegt beispielsweise in der Übertragung von Pollen an Wildpflanzen oder die Weitergabe der fremden Gene an Bakterien.
Gerade im Bereich der genmutierten Pflanzen gibt es Vermutungen, dass sich aufgrund von gentechnisch veränderten Pflanzensorten Superunkräuter entwickeln könnten, welche nur noch schwer bekämpfbar sind.
Zudem sind genetisch veränderte Pflanzen nicht mehr fähig, sich selber fortzupflanzen. So geraten Bauern in die Abhängigkeit ihrer Saatgutproduzenten. Wer die gentechnisch veränderten Pflanzen säen möchte, bezahlt eine Lizenzgebühr. Zusätzlich muss beim Saatgutproduzenten auch das Spritzmittel gekauft werden, welches zur mutierten Pflanze passt. Dies ist bedenklich, da es vor allem Bauern in Entwicklungsländern betrifft, die zusehends einem der grossen Agrarkonzerne verfallen und in eine vertiefte Abhängigkeit rutschen.
Ein Bericht der Schweizerischen Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG) – heute Schweizer Allianz Gentechfrei – zeigt, dass die Zweifel am Nutzen bezüglich veränderter Pflanzenorganismen durchaus berechtigt sind: Superunkräuter beeinträchtigen den Soja-Anbau in den USA, erhöhte Giftkonzentrationen entsteht durch den Anbau des genmodifizierten Bt-Mais, Gentech-Papaya ist anfälliger auf Braunfäule, um nur einige der aufgeführten Beispiele zu nennen.
Die Problematik, wie auch die Chancen von Gentechnologie sind umstritten. Oftmals ist die Pflanzenforschung stark von der Agrarindustrie abhängig und für eine kritische neutrale Forschung steht weniger Geld zur Verfügung.
Ob und wie weit die Gentechnologie in der Schweiz in Zukunft zugelassen sein wird, wird sich mit dem Ende des Moratoriums 2017 zeigen.
Weiterführende Informationen/Quellen:
Medienmitteilung Agroscope
Gesetzesgrundlage in der Schweiz
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