Erfreuliche Einigkeit in der Verkehrspolitik

Die Schweiz verankert das Verbot von Gigalinern auf Gesetzesebene. Der Nationalrat folgte gestern in dieser Sache dem Ständerat und nahm eine Motion der ständerätlichen Kommission an, welche die Maximallänge von 18.75 Metern und das Maximalgewicht von 40 Tonnen für Transportfahrzeuge auf Gesetzesebene verankern will. Verschiedene Argumente wurden dafür ins Feld geführt. Zum einen gefährde die Zulassung dieser Strassenriesen die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene und damit die Rentabilität des Grossprojektes NEAT. Zum anderen sind die Schweizer Strassen nicht für die Megatrucks eingerichtet: Autobahnein- und ausfahrten, Raststättenparkplätze sowie Kreisel, Tunnel und Brücken stellen unüberwindbare Hindernisse für die neue Lastwagengeneration dar. Es wären Investitionen in Milliardenhöhe notwendig, um das Strassennetz anzupassen.

Derweil laufen in Deutschland Pilotprojekte zur Eruierung der Strassentauglichkeit von Gigalinern. Die Befürworter monieren, dass die Transportmenge um die Hälfte erhöht werden kann, bei einer gleichzeitigen Erhöhung des Treibstoffverbrauchs von nur einem Fünftel. In dieser Rechnung nicht eingeschlossen sind die oben erwähnten infrastrukturellen Mehrkosten.

Die Schweizer Parlamentarier wollen mit der Festschreibung des Gigaliner-Verbots auf Gesetzesebene zum einen die Position der Schweiz gegenüber der EU klar herausstreichen und zum anderen eine allfällige Änderung der Bestimmungen referendumsfähig machen. Sogar die Transportlobby um den Nutzfahrzeugverband ASTAG hat sich gegen Gigaliner ausgesprochen, da nicht der Transporteur sondern vor allem der Auftraggeber von den kleineren Stückgutkosten profitiere.

Das Parlament spricht sich somit für das Portemonnaie der Allgemeinheit – die die Infrastrukturanpassungen zu bezahlen hätte – und gegen die Vorteile einiger weniger aus. Das sind neue, positive Töne aus Bern.

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