Die KNS unterstützt die Beurteilungen des ENSI mehrheitlich, fügt aber zu einigen Punkten eigene Hinweise und Empfehlungen an. Beispiele:
- Angesichts der relativ hohen Bevölkerungsdichte in der Schweiz und der intensiven wirtschaftlichen Nutzung in den Standortgebieten sollen alle Massnahmen getroffen werden, damit auch bei einem Störfall mit schwerem Kernschaden mit grosser Wahrscheinlichkeit auf einschneidende externe Notfallschutzmassnahmen verzichtet werden kann.
- Für die Baubewilligungsgesuche sollen vertiefte geologische Abklärungen durchgeführt werden.
- Für das Baubewilligungsgesuch ist darzulegen, dass die beantragte elektrische Leistung der neuen Kraftwerke zuverlässig ins Übertragungsnetz eingespeist werden kann.
- Schutz gegen Flugzeugabsturz
Die KNS kommt zum Schluss, dass an den drei Standorten die gesetzlichen Vorgaben für den Schutz von Mensch und Umwelt in der Betriebs- und Nachbetriebsphase eines Atomkraftwerks aktueller Bauart eingehalten werden. Sie empfiehlt, die Auflagen, Hinweise und Empfehlungen von ENSI und KNS bei der Erteilung der Rahmenbewilligungen zu berücksichtigen.
Aber was mit dem Atommüll geschieht, wird nicht erwähnt. Dieses Problem müssen wohl oder übel nachfolgende Generationen lösen.
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