Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat gestern die Vollzugshilfe baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft vorgestellt. Diese Vollzugshilfe erläutert die gesetzlichen Grundlagen betreffend Gewässerschutz und Luftreinhaltung (Verringerung der Ammoniakemissionen), die für Planung, Bau, Abnahme, Unterhalt, Überwachung und Kontrollen von Bauten in der Landwirtschaft – mit Ausnahme von Biogasanlagen – massgebend sind. Sie konkretisiert unbestimmte Rechtsbegriffe im Hinblick auf die Entwässerung des Betriebs und die Lagerung von Hofdüngern.

Die neue Vollzugshilfe „Umweltschutz in der Landwirtschaft" dient der koordinierten und einheitlichen Umsetzung des Umweltrechts betreffend Boden, Gewässer und Luft in den Kantonen. Sie soll mit vier weiteren Modulen (Nährstoffe und Verwendung von Dünger, Pflanzenschutzmittel, Biogas und Boden) ergänzt werden.

Ziel der Vollzugshilfe ist ein schweizweit koordinierter und einheitlicher Vollzug des Bundesrechts. Die Vollzugshilfe umfasst alle relevanten Aspekte der Landwirtschaft in den Bereichen Wasser, Boden und Luft.

Mehr erfahren Sie unter www.bafu.admin.ch

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