Energieverbrauch

Am 20. Oktober 2010 hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eine Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt, nach der der Bundesrat verbindliche Energievorschriften für Geräte, Fahrzeuge und Anlagen erlassen darf. Bis anhin musste dies in der Schweiz zuerst mit freiwilligen Massnahmen anvisiert werden, beispielsweise mit Zielvereinbarungen zwischen Bund und Wirtschaft. Erst in zweiter Linie konnte der Bundesrat verbindliche Vorschriften zum Energieverbrauch festlegen. Diese Vernehmlassung dauerte bis zum 7. Januar 2011.

Wie das Bundesamt für Energie BfE am 04. März 2011 mitteilt, sind bis 15. Januar 2011 insgesamt 89 Stellungnahmen eingegangen. Die Mehrheit (62%) begrüsst den Systemwechsel, insbesondere stimmen ihm alle 25 Kantone zu, die eine Stellungnahme eingereicht haben. 20 der zustimmenden Vernehmlasser verlangen zusätzliche, weitergehende Massnahmen zur Förderung der Energieeffizienz. Eine Minderheit von 38% lehnt den Entwurf ganz oder teilweise ab, darunter vor allem die Wirtschaftsverbände, die am bisherigen Prinzip der Freiwilligkeit festhalten möchten.

Ziel ist, das Geschäft noch innerhalb der laufenden Legislatur abzuschliessen.

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