Der Strassenverkehr ist die Lärmquelle Nummer eins. Der Strassenverkehr ist die Lärmquelle Nummer eins.

Die von uns verursachte Lärmbelastung wurde lange unterschätzt. Trotz festgesetzter Lärm-Grenzwerte leidet jede siebte Person in der Schweiz an übermässigem Lärm. Mit einem nationalen Massnahmenplan soll nun konkret und gezielt gegen Lärm vorgegangen werden.

Wir leben in einer lauten Gesellschaft. Aufgrund des Verkehrs, aber auch öffentlicher Lokale, Baustellen und Konzerte sind wir oft einer chronischen Lärmbelastung ausgesetzt. Doch der breiten Öffentlichkeit ist meist nicht bewusst, wie bedeutend die Ressource Ruhe ist – sowohl für den Menschen als auch für die Tiere.

Lärm bedeutet Stress

Ein höherer Schallpegel versetzt uns in Alarmbereitschaft. Es werden Stresshormone ausgeschüttet, was zu einem höheren Puls, einem erhöhten Blutdruck und einer höheren Atemfrequenz führt. Das kann sich auf Dauer negativ auf unsere Gesundheit auswirken: Die Konzentration und Leistungsfähigkeit lassen nach, Schlafstörungen entwickeln sich und es können Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zum Herzinfarkt und Schlaganfall auftreten. Lärm kann zudem die Entwicklung von Kindern und deren schulische Leistungen beeinträchtigen. Laut der Weltgesundheitsorganisation ist Lärm neben der Luftverschmutzung das grösste umweltbedingte Gesundheitsrisiko. Die Gesundheitskosten durch Lärm belaufen sich in der Schweiz jährlich auf rund 800 Millionen Franken.

Auch für Tiere bedeutet Lärm Stress. Ihre Kommunikation und ihre Orientierung kann dadurch erheblich gestört werden – wovon beispielsweise die Fledermäuse, die sich mittels Ultraschall orientieren, nur das geläufigste Beispiel sind. Tiere können Gefahren oder ihre Beute schlechter orten und werden zudem bei der Paarung sowie der Aufzucht des Nachwuchses gestört.

Mehr Massnahmen nötig

Das Umweltschutzgesetz und die Lärmschutzverordnung (LSV) sind die gesetzlichen Grundlagen für die Lärmbekämpfung. In der LSV, die 1987 in Kraft getreten ist, sind klare Immissionsgrenzwerte für Lärm festgesetzt. Doch:

„In der Schweiz sind rund eine Million Menschen und damit jede siebte Person von Lärm über den gesetzlichen Grenzwerten betroffen.“
– Bundesamt für Umwelt

Die bisherigen Massnahmen zum Schutz des wertvollen Guts Ruhe waren deshalb zu wenig effektiv. Heute leiden mehr Menschen an der Lärmbelastung als 1987.

Mit dem Trend zur 24-Stunden-Gesellschaft gibt es heute keine festen Grenzen mehr zwischen Ruhezeiten, Arbeit und Freizeit. Durch die angestrebte Siedlungsverdichtung finden heute viele Aktivitäten auf engem Raum statt – das begünstigt Lärmkonflikte.

Die grösste Lärmquelle ist der Strassenverkehr, gefolgt von der Eisenbahn und dem Flugverkehr. Obwohl die Fahrzeuge leiser geworden sind, sanken die Lärmemissionen nicht – denn heute sind wesentlich mehr Fahrzeuge in Betrieb.

Auch von Schiessanlagen, der Industrie, von Maschinen, Baustellen sowie öffentlichen Lokalen, Bars und Konzerten geht Lärm aus. Wohnungen an lärmigen Standorten sind deshalb deutlich weniger attraktiv. Immobilien erfahren pro Jahr rund 1,1 Milliarden Franken Wertverluste aufgrund von Lärmbelastung.

Lärm an der Quelle bekämpfen

Aufgrund der besorgniserregenden Beobachtungen hat der Bundesrat im Juni 2017 den „Nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung“ verabschiedet. Der Hauptschwerpunkt liegt in der Bekämpfung des Lärms an dessen Ursprung. Lärmemissionen im Strassenverkehr sollen unter anderem durch lärmarme Strassenbeläge, Temporeduktionen, niedertouriges Fahren und zeitlich beschränkte Fahrverbote verringert werden. In der Eisenbahn sind leisere Güterwagen und eine lärmarme Infrastruktur gefragt. Im Flugverkehr könnten Start- und Landetaxen, die von der Lärmbelastung abhängig sind, sowie verbesserte An- und Abflugsverfahren helfen.

Ein wichtiges Ziel des Massnahmenplans ist auch die Förderung von Ruhe und Erholung in der Siedlungsentwicklung. In Zukunft sollen akustische Kriterien mehr in die Stadtplanung einbezogen werden.

Ausserdem sollen sich die Lärm-Monitorings verbessern, damit die Lärmbelastung in der ganzen Schweiz genauer ermittelt werden kann.

Mit dem Massnahmenplan soll aber auch die Öffentlichkeit sensibilisiert und über Lärm informiert werden. Denn jeder kann etwas gegen Lärm tun – etwa die Musik aus Respekt vor den Nachbarn etwas leiser drehen oder mit höherem Gang und tieferem Tempo Autofahren.

 

Quellen und weitere Informationen:
Mehr Informationen zur Lärmbelastung auf lärm.ch
Bundesamt für Umwelt: Thema Lärm
Schweizerische Lärmschutzverordnung (LSV)

 

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