Geologische Tiefenlager

Wie das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI am 28. März 2011 mitteilte, genügt der von der Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) dokumentierte geologische Kenntnisstand, um in Etappe 2 der laufenden Standortsuche eindeutige Aussagen zur Sicherheit und zum Vergleich der potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager machen zu können.

Das ENSI beurteilt die von der Nagra dargelegte Ableitung der sicherheitsrelevanten Prozesse und Parameter als nachvollziehbar und stufengerecht. Die aufgeführten Prozesse reichen aus, um die provisorischen Sicherheitsanalysen und den sicherheitstechnischen Vergleich in Etappe 2 durchführen zu können. Weiter kommt das ENSI zum Schluss, dass keine zusätzlichen Sondierbohrungen für Etappe 2 notwendig sind.

Im Herbst 2011 wird der Bundesrat dann über die Festlegung der sechs von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete im Sachplan geologische Tiefenlager entscheiden. Danach beginnt Etappe 2 der Standortsuche, in der die Nagra mindestens je zwei Standorte für ein Lager für hochradioaktive Abfälle (HAA) und ein Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA) vorschlagen muss.

Zur Erinnerung: Der Sachplan geologische Tiefenlager wurde vom Bundesrat im April 2008 verabschiedet. Er definiert ein transparentes Auswahlverfahren mit klaren Regeln: In drei Etappen soll dieses in zehn bis zwölf Jahren zu Standorten für je ein Lager für schwach- und mittelradioaktive sowie für hochradioaktive Abfälle führen.

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