Schwerpunkt dieser Revision war die Bemessung der Steuer für Personenwagen nach einem Mischtarif von Hubraum und Motorleistung und nicht mehr wie heute nach Steuer-PS. Damit werden die Kriterien Energieeffizienz und Umweltbelastung am besten abgebildet. Für Neuwagen wird ein Rabattmodell, basierend auf der Energieetikette, eingeführt. Zur Kompensation des Steuerausfalls bietet sich das heutige Malus-System mit Zuschlägen bis höchstens 30 Prozent an. Wagen der besten Effizienzkategorie und mit einem CO2-Ausstoss von weniger als 130 g/km werden ab der ersten Inverkehrsetzung befristet steuerbefreit.
Zudem wollte die Regierung mit dieser Revision folgende Ziele erreichen:
- Den Kauf von umweltfreundlichen Motorfahrzeugen mit einer gänzlichen oderteilweisen Steuerbefreiung fördern.
- den Steuerausfall mit einem Steuerzuschlag auf Fahrzeuge mit schlechter Umweltbilanz kompensieren.
- Die Bemessungsgrundlagen nach ökologischen Kriterien ausrichten.
- Bei der Optimierung der Tarifgestaltung ökologische Aspekte, wie Treibstoffverbrauch und Ausstoss von Kohlendioxid (CO2), besonders gewichten.
Zurückgewiesen wurde diese Vorlage mit der Begründung, dass diese vorgesehene Steuerreform nicht die gewünschte Wirkung habe. Da kann man sich nur der Aussage"wenn dies nicht Wahlpolitik ist, so zumindest ineffiziente Politik" von Thomas Oswald (Kommentar in der Neuen Luzerner Zeitung von gestern) anschliessen.
Hoffentlich wird der am Wochenende neu gewählte Kantonsrat auf diese Vorlage eintreten.
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