CO2-Haushalt der Schweiz: Eine Standortbestimmung

Die Schweiz tut gut daran, ein ambitioniertes CO2-Gesetz zu beschliessen. Die Schweiz tut gut daran, ein ambitioniertes CO2-Gesetz zu beschliessen.

Der Termin ist zwar noch nicht gesetzt, doch der Nationalrat wird in diesem Jahr über das CO2-Gesetz befinden -  Eine Analyse des Schweizerischen CO2-Haushalts und ein Ausblick in die Zukunft.

Der Ständerat verabschiedete in der letzten Herbstsession ein griffiges und dennoch ambitioniertes CO2-Gesetz, welches nun im neu zusammengesetzten Nationalrat beraten wird. Mit diesem CO2-Gesetz, vorausgesetzt es übersteht die Schlussabstimmung und ein allfälliges Referendum, ist die Schweiz der Umsetzung des Pariser-Klimaabkommen einen wesentlichen Schritt näher. Das CO2-Gesetz sieht beispielsweise schärfere Grenzwerte für Neuwagen, eine CO2-Abgabe auf Brennstoffe oder ein faktisches Verbot von neuen Ölheizungen in Altbauten ab 2023 vor. Dies mit dem Ziel, die CO2-Emissionen gegenüber 1990 zu reduzieren. Die historische Entwicklung zeigt aber, dass in Punkto Pariser-Klimaabkommen noch viel getan werden muss.

Historische Entwicklung

Ein Jahr vor dem bemerkenswerten Beschluss des Ständerats hat die Schweiz im Dezember 2018 eine Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50% gegenüber 1990 zugestimmt. Bereits seit 1973 kann die Schweiz einen Rückgang verzeichnen und hat ihre Emissionen im Jahr 2014 gegenüber 1990 um 17% reduziert. Somit müssen in den darauffolgenden 14 Jahren die Emissionen noch um 33% reduziert werden.

Eigene Darstellung (Daten von World Bank)

Abbildung: Eigene Darstellung (Daten von World Bank) 

In der Abbildung ist die Entwicklung der Pro-Kopf-Emissionen von 1960 bis 2014 dargestellt. Die Daten über die CO2-Emissionen stammen aus der World Bank (2020) und wurde vom „Carbon Dioxide Information Analysis Center“ (CDIAC) des Laboratoriums „Oak Ridge National Laboratory“ in Tennessee (USA) erhoben. Das CDIAC erhebt die jährlich emittierten CO2-Emissionen eines Landes, die beispielsweise bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen (Erdöl, Gas oder Kohle) oder der Produktion von Zement entstehen. Werden die Emissionen durch die Bevölkerungszahl dividiert, sind die Pro-Kopf-Emissionen das Resultat. Die Pro-Kopf-Emissionen der Schweiz (rote Linie) haben zwischen 1960 bis 1973 drastisch zugenommen: Von 3.7 Tonnen CO2/Kopf (1960) auf 7.3 Tonnen CO2/Kopf (1973). Im Jahr 1990 lagen sie dagegen bei 6.3 Tonnen CO2/Kopf und im Jahr 2014 bei nur noch 4.3 Tonnen CO2/Kopf.

Das IPCC 2° Celsius Ziel bzw. Pro-Kopf-Emissionen von 1.91 Tonnen CO2/Kopf

Tanner und Horn-Phathanothai (2014) schreiben in ihrem Buch „Climate Change and Development“, dass für die Einhaltung des 2° Celsius Ziel jährlich und weltweit nur noch 14.5 Gt CO2 emittiert werden dürfen. Auf eine Weltbevölkerung von 7.6 Milliarden Einwohnerinnen und Einwohner (2018) angewandt, stehen jeder und jedem ein Budget von rund 1.91 Tonnen CO2 zu (schwarze Linie). Obwohl die Schweiz ihre totalen CO2-Emissionen im Jahr 2014 gegenüber 1990 um 17% reduzieren konnte, lagen die Schweizerinnen und Schweizer im Jahr 2014 mit ihren 4.3 Tonnen CO2 immer noch deutlich über dem theoretischen Grenzwert. Wird ein durchschnittliches Bevölkerungswachstum von 0.8% angenommen, wie es der Ökonom Thomas Piketty (2018) prognostiziert, so sinkt konsequenterweise das Pro-Kopf-Budget von Jahr zu Jahr, da das Fassungsvermögen der Atmosphäre konstant bleibt.

Das CO2-Gesetz

Es stellt sich heraus, dass die Schweiz noch weit entfernt vom IPCC 2° Celsius Ziel ist und gut daran tut, ein ambitioniertes CO2-Gesetz zu beschliessen. Im neuen Nationalrat, der seit den Wahlen 2019 deutlich grüner geworden ist, hat das revidierte und verschärfte Gesetz grössere Chancen zur Annahme als in der alten Zusammensetzung. Ein Schulterschluss von Links mit GLP und CVP, welche sich im Wahlkampf dem Klimaschutz verschrieben haben, hat eine deutliche Mehrheit und könnte das vom Ständerat beschlossene CO2-Gesetz ebenfalls verabschieden. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass die referendumsfähige SVP das Referendum ergreift. In diesem Fall hätten die Stimmberechtigten bei einer allfälligen Abstimmung das letzte Wort.

Ein solches CO2-Gesetz wird notwendig sein, damit die Schweiz ihren  CO2-Haushalt weiter reduzieren und eine Vorreiterrolle in Punkto Klimaschutz übernehmen kann.

Quellen und weitere Informationen:
Tanner, Thomas und Leo Horn-Phathanothai (2014): Climate Change and Development. London: Routledge.
Piketty, Thomas (2018) : Das Kapital im 21. Jahrhundert. München: C.H. Beck
The Wolrd Bank (2020): CO2 Emissions (kt). Carbon Dioxide Information Center, Environmental Sciences Division

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Kommentare (2) anzeigenausblenden 

0 #Uwe Scheibler2020-01-20 10:34
Es ist ja vordergründig alles richtig in diesem Artikel, nur ist es trotzdem Augenwischerei:
Erstens wurde das Mass "CO2-Emission pro Mensch" in der Umweltpolitik vor allem eingeführt, um die Tatsache des Nichttuns zu verschleiern. Insbesondere die ehemalige Bundesrätin Leuthard hat es meisterhaft verstanden, den Leuten Sand in die Augen zu streuen. Dabei ist für die Umwelt nur die Gesamtemission relevant. Und hier rechnet sogar das BAFU mit wesentlich höheren Zahlen, weil inzwischen schon über zwei Drittel der Umweltbelastungen der Schweiz im Ausland stattfinden.
Zweitens sollte mittlerweile allen klar sein, dass schon die heute gegenüber dem Jahr 1800 erreichte Erwärmung ausreicht um gewaltige Umweltveränderungen auszulösen. Da die Treibhausgase Methan und Lachgas Jahrzehnte und Kohlendioxid bis tausend Jahre in der Atmosphäre verbleiben und die Emission weiterhin ansteigt, die Klimareaktionen sich zeitlich verzögert einstellen, kann es so etwas wie eine "Vorreiterrolle" schon lange nicht mehr geben.
Drittens suggeriert das Bild mit der Birke, dass Aufforstungen helfen könnten. Weil die Birke relativ kurzlebig ist (ca. 100 Jahre), im Lebenszyklus eine CO2-Bilanz von 0 aufweist (wie alle grünen Landpflanzen) und die Auswirkungen der Bodenbearbeitung noch nicht gekärt sind, sind Baumpflanzungen eine Option mit ungesichertem Ergebnis.
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+2 #Kim Whett2020-01-22 13:24
Lieber Herr Scheibler

Es freut mich, dass der Artikel bei Ihnen auf Resonanz gestossen ist. Gerne möchte ich darauf reagieren.

Es ist richtig, dass für die Umwelt nur die Gesamtemissionen relevant sind. Doch hier ist anzumerken, dass einerseits in der Wissenschaft viele Vergleiche relativ zu einer bestimmten Einheit gezogen werden. Beispielsweise werden die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs pro Kilometer angegeben, so dass zwischen unterschiedlichen Fahrzeugtypen die gleiche Vergleichsbasis zugrunde liegt. Die Pro-Kopf-Emissionen bieten diese Vergleichsbasis für den Vergleich zwischen Ländern. Anderseits haben die Pro-Kopf-Emissionen den Vorteil, dass sie verständlicher und relevanter für eine Person sind. Verständlicher in dem Sinne, dass die Pro-Kopf-Emissionen eine kleinere Einheit haben und relevanter dadurch, weil sie auf eine Person bezogen sind: Wenn nach dem IPCC 2 Grad Ziel nur noch 1.91 Tonnen CO2 ausgestossen werden können, kann ich dies für mein Umweltverhalten berücksichtigen - Wie heize ich? Was konsumiere ich? Liege ich mit meinen emittierten Emissionen dadurch unter den 1.91 Tonnen CO2?

Der Artikel negiert nicht, dass bereits heute gewaltige Umweltveränderungen spürbar sind, sondern fokussiert sich auf das CO2-Gesetz, welches sich am Pariser Klimaabkommen orientiert. In diesem Abkommen und somit auch im CO2-Gesetz gilt es, diese gewaltige Umweltveränderungen in einem erträglichen Masse zu halten. Des Weiteren bezieht sich der Begriff "Vorreiterrolle" auf die Gestaltung eines griffigen CO2-Gesetzes. Da ein solches Gesetz noch in keinem Land umgesetzt ist, hätte die Schweiz eine realistische Chance, die Rolle der oder einer Vorreiterin zu übernehmen. Der Vergleich hinkt deswegen nicht.

Die von Ihnen beschriebene Suggestion ist nicht beabsichtigt. Es ist aber eine berechtigte Kritik und ein passenderes Bild hätte ausgewählt werden können. Trotzdem finde ich, dass der letzte Kritikpunkt eher einem Nebenkriegsschauplatz ähnelt und nicht als Kritikpunkt zur Augenwischerei aufgeführt werden kann.
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