Auf allen Ebenen muss gegen den Klimawandel vorgegangen werden. Einzelpersonen reduzieren ihren persönlichen Fussabdruck bisher vorwiegend auf freiwilliger Basis. Um unsere Emissionen aber massgebend reduzieren zu können, müssen politische Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ein wirkungsvolles Werkzeug kann das CO2-Gesetz sein. Seine Totalrevision sollte ein wegweisendes Bild für die künftige Klimapolitik der Schweiz vermitteln.
Schweizer Klimapolitik
Das bisherige CO2-Gesetz war zentral für die Schweizer Klimapolitik der vergangenen Jahre. In der Theorie regelte es die Verminderung der Treibhausgasemissionen bis ins Jahr 2020. Mit der Ratifizierung des Klimaübereinkommens von Paris (6. Oktober 2017) wird eine Totalrevision des CO2-Gesetzes unumgänglich. Das Ziel der Schweiz, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 50 Prozent zu senken, wurde mit der Ratifizierung verbindlich. Diese Einsparungen dürfen gemäss dem Bundesrat zu maximal 20 Prozent im Ausland und müssen demnach zu mindestens 30 Prozent in der Schweiz selber erbracht werden.
Schlüsselsektoren
Die drei klimaschädlichsten Sektoren in der Schweiz sind der Verkehr (verantwortlich für 1/3 der gesamtschweizerischen Treibhausgasemissionen), die Gebäudeheizungen (1/4) und die Industrie (1/5). Weitere Bereiche mit hohem Anteil am Treibhausgasausstoss sind die Abfallverbrennung oder auch die Landwirtschaft. Der Bund plant für die einzelnen Sektoren spezifisch ausgearbeitete Massnahmen.
Verkehr
- Förderung erneuerbarer Treibstoffe
- Erhärtung der CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge (gemäss EU-Richtlinien)
- Ausweitung der Kompensationsmöglichkeiten für Treibstoffimporteure
Gebäudeheizungen
- Beibehaltung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe (Erhöhung auf max. 210 CHF pro Tonne CO2)
- Bei Nichterfüllung des 50 Prozent Ziels in diesem Bereich bis 2026/27: Einführung von landesweiten einheitlichen Grenzwerten für Gebäude ab 2029
Industrie
- Fortsetzung der bisher bereits erfolgreichen Reduktion des Treibhausgasausstosses
- Planung zahlreicher flexibler Massnahmen, spezifisch betreffs des Emissionshandelssystems
Das sind alles erforderliche Massnahmen, damit die Schweiz die Ziele des Pariser Klimaabkommens einhalten kann. Für den Zeitraum 2021 bis 2030 haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union drei verbindliche Vorsätze. Zunächst müssen die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 um mindestens 40 Prozent reduziert werden. Dann sollen erneuerbare Energien neu mindestens 27 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs decken. Ebenfalls muss die Energieeffizienz um mindestens 27 Prozent gesteigert werden.
Natürlich wäre die Umsetzung dieser Ziele auf globaler, europäischer und schweizerischer Ebene ein Fortschritt. Ob diese Massnahmen und Fristen ausreichen, wird sich indessen erst noch herausstellen: Der Klimawandel hat uns schon mehrfach mit einem schnelleren Fortschreiten als prognostiziert überrascht. Klar ist, dass wir alles in unserer Hand liegende unternehmen müssen, um zu einer Verbesserung der Situation beizutragen. Es liegt an uns allen, gemeinsam zielführende Lösungen zu finden und Massnahmen umzusetzen.
Quellen und weitere Informationen:
Bundesamt für Umwelt: Totalrevision CO2-Gesetz FAQ
Das Schweizer Parlament: Geschäft – Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020
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