In wenigen Tagen (29. September 2020) kommt die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» — kurz: Die Konzernverantwortungsinitiative — vor das Volk und die Stände. Mit 130 Trägerorganisationen wird die Initiative von einem beispiellos breit abgestützten Verbund getragen.
Ausgangslage
Ein Teil der Schweizer Unternehmen ist auch im Ausland tätig, indem sie beispielsweise ein Tochterunternehmen im Ausland führen, mit ausländischen Lieferanten zusammenarbeiten oder ihre Produktionsstätte ins Ausland verlagerten.
Seit Jahrzehnten gibt es unzählige Fälle, in denen Konzerne im Ausland Menschenrechte verletzen und die Umwelt zerstören. Schweizer Unternehmen sind keine Ausnahme. Zwei Haupttäter sind das Rohstoffhandelsunternehmen Glencore, welches unter anderem im Kongo, in Kolumbien, in Australien und Sambia Minen betreibt und massive Umweltverschmutzungen verursacht, und das Agrartechnologie-Unternehmen Syngenta, welches laut des Initiativkomitees durch Pestizideinsatz auf Baumwollfeldern in Indien schwere Vergiftungen bei Bauern und Bäuerinnen ausgelöst hat.
Derzeit sind Schweizer Unternehmen im Ausland für selbst verursachte Schäden verantwortlich. Diese Schäden werden vor Gericht nach dem Recht des betroffenen Landes beurteilt. Doch die Justiz in den betroffenen Staaten — zumeist Entwicklungsländer — ist oft dysfunktional und korrupt, sodass die Ausbeutung von Mensch und Umwelt selten aufgehalten wird.
Die Initiative fordert, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards auch ausserhalb der Schweiz einhalten. Dies ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, weshalb viele Unternehmen die Initiative unterstützen. Die „schwarzen Schafe“ sollen künftig über die Haftungsklagen vor Schweizer Gerichte gezogen werden. Damit können die Menschen und die Umwelt in den betroffenen Ländern besser vor der Ausbeutung geschützt werden.
Die Betroffenen können vor einem Zivilgericht in der Schweiz auf Schadenersatz klagen und eine finanzielle Kompensation für den erlittenen Schaden einfordern. Die Initianten gehen davon aus, dass die Geschädigten die Beweislast selber tragen und Beweise für das Vorliegen eines Schadens, den Verstoss gegen Menschenrechte oder internationale Umweltstandards und die Verantwortung des Konzerns vorlegen müssen. Ein angeklagtes Unternehmen kann sich aus der Haftung befreien, wenn es nachweisen kann, die Verantwortung gegenüber seiner Tochterfirma wahrgenommen zu haben — mit anderen Worten, alle notwendigen Kontrollen und Massnahmen durchgeführt zu haben.
Geltungsbereich
Die Initiative würde bei rund 1500 Schweizer Grossunternehmen zur Anwendung kommen. Kleinere und mittlere Unternehmen — KMU mit bis zu 250 MitarbeiterInnen — sind von der Initiative ausgenommen, es sei denn sie sind in Hochrisiko-Sektoren, beispielsweise dem Goldhandel, tätig.
Signalwirkung
Thomas Beschorner, Professor für Wirtschaftsethik und Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik der Universität St.Gallen, spricht in seinem Gastbeitrag in der Zeit Online von einer wichtigen Signalwirkung. Die Annahme der Konzernverantwortungsinitiative in einer wirtschaftsliberalen Schweiz könnte weltweit signalisieren, dass die Gesellschaft die kapitalistische, nur auf Profit ausgelegte, Wirtschaftsweise nicht mehr toleriert und von Unternehmen verlangt, dass sie sich für eine nachhaltige Zukunft einsetzen und die Grundrechte aller Menschen respektieren.
Die Schweiz ist jedoch nicht allein. Sowohl in Frankreich als auch in der EU werden ähnliche Gesetze ausgearbeitet.
Gegeninitiative
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen, da die Haftungsregeln der Initiative zu weit gingen. Es würde zu Rechtsunsicherheiten und der Gefährdung von Arbeitsplätzen kommen. Die Gegner befürchten, dass bei einer Annahme der Initiative die Schweiz als Unternehmensstandort unattraktiv würde und die Wirtschaft schaden nähme.
Das Parlament hat deshalb einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der lediglich vorsieht, dass die Unternehmen einen jährlichen Bericht über Umweltstandards, soziale Standards und die Bekämpfung von Korruption veröffentlichen und allenfalls eine Sorgfaltprüfung durchführen müssen. An der Haftung für Schäden ändert der Gegenvorschlag jedoch nichts und die Grosskonzerne sind somit weiterhin von jeglicher Verantwortung befreit.
Quellen und weitere Informationen:
Bundesrat: Konzernverantwortungsinitiative
Initiativkomitee: Konzernverantwortungsinitiative
Amnesty International: Konzernverantwortungsinitiative
Träger der Konzernverantwortungsinitiative
Gegenkomitee
Thomas Beschorner (24.11.2020): Der Kapitalismus, wie wir ihn kennen, hat ein Legitimitätsproblem
humanrights.ch: Chronologie der Initiative
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