Jagdgesetz-Revision angehalten — Gespräch geht weiter

Von Wildtierschutz ist kaum mehr die Rede Von Wildtierschutz ist kaum mehr die Rede

Es sei noch zu früh, die im vergangenen September vom Schweizer Stimmvolk abgelehnte Vorlage zum Jagdgesetz neu zu lancieren. Dieser Meinung ist die Umweltkommission des Ständerates, obwohl die Abstimmungsresultate klar und deutlich sind.

Nach der Ablehnung der Revision des Jagdgesetzes in der Abstimmung vom 27. September 2020 hatte die Umweltkommission des Nationalrates (UREK-N) eine Neuauflage zur Revision des Jagdgesetzes eingereicht. Die Umweltkommission des Ständerates (UREK-S) lehnte diese jedoch kürzlich ab. Die Begründung: Es sei nach der „emotional geführten Auseinandersetzung vor der Abstimmung im vergangenen Jahr verfrüht, einen erneuten Anlauf für eine Revision zu starten“.

 

Abschuss des Wolfes in „schweren Fällen“?

Die UREK-S reichte ihre eigene Motion zum Wolf ein. Titel des Vorstosses: «Schweizer Wolfspopulation. Geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren». Begründet wurde der Schritt damit, dass zwar die Stimmberechtigten die Revision des Jagdgesetzes abgelehnt hätten, aber weiterhin Handlungsbedarf bestehe. Die Motion ziele darauf ab, den bestehenden Rechtsrahmen im Jagdgesetz soweit wie möglich auszuschöpfen, um den Herdenschutz zu stärken und die Regelungen zum Abschuss des Wolfes in schweren Fällen anzupassen. Laut der UREK-S soll damit die Verbreitung des Wolfes in der Schweiz kontrolliert werden.


Wölfe in der Schweiz
Die Wolfspopulation war bis 1995 in der Schweiz vollständig ausgerottet. Seit der Wolf vor rund 25 Jahren über Italien in die Schweiz zurückgekehrt ist, wächst sein Bestand. Aktuell leben rund 80 Tiere in 8 Rudel aufgeteilt. Die zunehmenden Fälle von Wölfen als Strassen- und Schienenopfer spiegeln die generelle Bestandszunahme des Wolfs in der Schweiz wieder. Laut der Pro Natura sind bislang 12 verunfallte Wölfe protokolliert. Dazu kommt die Jagd als Todesursache: Seit 1998 wurden insgesamt 34 Wölfe abgeschossen — 10 davon illegal. 


Umweltorganisationen enttäuscht

In einer Medienmitteilung äussern die Umweltschutzorganisationen Pro Natura, BirdLife Schweiz, WWF Schweiz und Gruppe Wolf Schweiz ihre Unzufriedenheit über diesen Entscheid. Die von der ständerätlichen Kommission beschlossene Motion zur Änderung der Verordnungen sei kein Ersatz für die angestrebte ausgewogene Gesetzesrevision. Die Kommission erwähne den dringend nötigen Schutz der Wildtiere – der in den Diskussionen vor der Abstimmung eine grosse Rolle spielte - mit keinem Wort.


Gespräche gehen weiter

Umweltverbände suchen weiterhin das Gespräch mit Jägern und Bauern. Es geht beim Austausch in erster Linie darum, die Konflikte mit dem Wolf gemeinsam zu lösen. Angesichts der wachsenden Wolfsbestände seien viele Bäuerinnen und Bauern verzweifelt. Ein rasches Handeln zur Unterstützung der Alpwirtschaft sei notwendig, solle jedoch nicht auf Kosten des Wildtierschutzes gehen.
Die Abstimmung im vergangenen Herbst hat gezeigt, dass der Schutz von Wildtieren der Bevölkerung am Herzen liegt. Die Naturschutzorganisationen verlangen vom Bund mehr Geld für den Herdenschutz und für die Entschädigung gerissener Nutztiere. Dies wäre im Interesse der Bergbevölkerung und der Wildtiere gleichermassen.

 

Quellen und weitere Informationen: 
Medienmitteilung von Umweltorganisationen
UREK-S: Medienmitteilung
ProNatura: Wolf

 

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