Bis anhin gab es in der Schweiz – und gibt es in vielen anderen Ländern - kein eigenständiges Menschenrecht auf eine gesunde, sichere, saubere und nachhaltige Umwelt. Dies, obwohl der Zusammenhang der beiden Aspekte seit längerem unbestritten ist. So stehen gemäss der WHO 24% aller verfrühten Todesfälle, insgesamt rund 13,7 Millionen Fälle jährlich, im Zusammenhang mit Umweltproblemen wie Luft- oder Wasserverschmutzung.
Die rechtliche Abkoppelung von Mensch und Umwelt führte dazu, dass bestehende Menschenrechte so angewendet wurden, dass sie auch den Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen – wie Lärm, Gewässer- oder Luftverschmutzung - umfassen. Aber besonders bei Umweltproblemen, deren Folgen erst in der Zukunft eintreten, kommt dieses Prinzip an seine Grenzen. Dies zeigt auch ein Beispiel in der Schweiz: Die Gruppierung «KlimaSeniorinnen» klagte 2016 die Regierung wegen Untätigkeit gegenüber dem Klimawandel an. Solche Klagen sind juristisch zum einen problematisch, da nicht klar ist, ob politische Untätigkeit überhaupt angeklagt werden kann. Andererseits sind die Klägerinnen selbst nicht oder noch nicht direkt betroffen. Und wer ist überhaupt der Verursacher der Problematik? Solche und ähnliche Fragen sollen in Zukunft geklärt werden können.
Ein überfälliges Recht?
Gemeinsam mit Costa Rica, Marokko, den Malediven und Slowenien setzte die Schweiz am 8. Oktober ein wichtiges politisches Signal: Nach intensiven Verhandlungen beschloss der Menschenrechtsrat in Genf, Umweltschutz und Menschenrechte zusammen zu führen. Die Resolution reagiert auf die zunehmenden Beeinträchtigungen der Rechte auf Gesundheit, Wasser und Nahrung durch Umweltprobleme. „Die Resolution gibt den Maßstab für das Handeln der Staatengemeinschaft vor. Die Staaten müssen die Situation von Menschen verbessern, die von den negativen Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltverschmutzung besonders betroffen sind“, meint Nina Eschke, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Die Resolution kommt mit ihrem empfehlenden Charakter zwar ohne neue Verpflichtungen, dafür aber mit umso wichtigeren Anstössen daher. Durch den internationalen Konsens, welche Rechte Menschen unabdingbar zustehen, hat sie eine grosse symbolische und politische Bedeutung. Da das schweizerische Umweltrecht auf Gesetzesebene bereits sehr umfassend ist, sind bei uns keine grundlegenden Änderungen zu erwarten. Eine Weiterentwicklung unserer Rechtsordnung ist jedoch gut möglich – auch in der Bundesverfassung. So wird beispielsweise gefordert, dass eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung immer auch eine Überprüfung der Auswirkungen auf die Grund- und Menschenrechte enthalten sollte.
Quellen und weitere Informationen:
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Der Menschenrechtsrat anerkennt das Recht auf eine gesunde Umwelt
SKMR: Studie - Recht auf Umwelt
Humanrights: Recht auf Umwelt – ein neues Menschenrecht?