Worum geht es im EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur? Empfehlung

Der Standpunkt des EU-Parlaments soll als Grundlage für Verhandlungen über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur dienen. Der Standpunkt des EU-Parlaments soll als Grundlage für Verhandlungen über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur dienen.

Nach umkämpften Diskussionen wurden am 12. Juli Standpunkte zum ‚Gesetz zur Wiederherstellung der Natur‘ vom EU-Parlament veröffentlicht. Dies legt die Grundlagen für eine endgültige Version des Gesetzes, das nun vom Parlament und dem Rat der EU ausgearbeitet wird. Doch worum geht es konkret? 

Ausgangspunkt für das Gesetzgebungsverfahren war der Beschluss der EU-Kommission, etwas gegen den katastrophalen Zustand der natürlichen und naturnahen Flächen der europäischen Länder zu tun. Jedoch gibt es kaum rechtlich bindende Rahmenbedingungen, um diese Flächen zu schützen bzw. reichen die aktuellen Gesetze nicht aus, um die Probleme zu bewältigen. Dies soll ein neues Gesetz der EU richten. Ein Vorschlag, wie ein solches auszusehen hätte, wurde von der Kommission veröffentlicht. Das EU-Parlament beriet darüber, und es wurde nun in veränderter Form als sogenannter Standpunkt verabschiedet. Somit ist der Weg für die Ausarbeitung einer endgültigen Fassung frei.

Mit dem Gesetz sollen grundsätzlich bis 2030 20% aller Land- und Meeresflächen der EU wieder in einen naturnahen Zustand überführt werden. Für die einzelnen Lebensräume sollen dann Detailziele definiert werden. In ihrem ursprünglichen Entwurf ordnete die Kommission diese in sechs verschiedene Arten von Ökosystemen. So sollen für besonders schützenswerte Land- und Meeresflächen Schritte eingeleitet werden, um diese zu erhalten. Darunter würden z. B. Torfe, Moore oder verschiedene Typen von Wäldern fallen. Ferner soll es Richtlinien für städtische Grünflächen und Baumbestände sowie für die Biodiversität in Wald-Ökosystemen geben. Freifliessende Flüsse sollen wiederhergestellt werden. Die ausserdem angedachten Vorgaben für Agrar-Ökosysteme wurden vom Parlament gestrichen. Dadurch entfallen Zielvorgaben zum Artenschutz auf Agrarflächen oder aber auch der Plan trockengelegte Torfe wieder zu bewässern. Zudem wurden im Rahmen der Verhandlungen die Richtlinien nach denen besonders schützenswerte Landflächen definiert werden, beschnitten. Es fallen also weniger Flächen in diese Kategorie fallen.  Auch wurden die Vorgaben für Wald-Ökosysteme gelockert. Das Parlament betont zudem, dass keine neuen Schutzgebiete geschaffen und Projekte für erneuerbare Energien nicht behindert werden sollen und dass die Ziele bei ‘aussergewöhnlichen sozioökonomischen Folgen’ verändert werden können.

Es ist anzumerken, dass die beiden Versionen letztlich nur Vorschläge sind, die nun durch Verhandlungen gehen werden, bevor ein endgültiger Gesetzesentwurf vorliegt. Wieviel der Ideen sich dann in diesem wiederfinden, bleibt abzuwarten. Auch wird darüber dann nochmals im Parlament abgestimmt.

Quellen und weitere Informationen:
NABU: Was ist eigentlich das EU Nature Restoration Law?
NABU: EU-Parlament stimmt für das Nature Restoration Law
Europäisches Parlament: Abgeordnete legen Position für Verhandlungen mit Rat fest

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