Die neue Batterieverordnung der EU ist am 17.08.2023 in Kraft getreten. Bis im Februar 2024 müssen die entsprechenden Gesetze der EU-Mitgliedstaaten mit der Verordnung harmonisiert sein, denn ab diesem Zeitpunkt tritt die neue Verordnung automatisch in Kraft.
Neue Batteriekategorien
Die alte Batterieverordnung existiert seit dem Jahr 2006. Seither hat sich bei Akkus und Batterien viel geändert. Nicht nur die Menge an genutzten Batterien hat sich drastisch erhöht, sondern auch die Materialzusammensetzung und die Rolle der nachhaltigen Produktion. Zudem werden nun auch vermehrt Batterien zum Antrieb von Autos oder sonstigen Fortbewegungsmitteln wie Rollern oder Fahrrädern benutzt. Um diesen Änderungen Rechnung zu tragen, führt die Verordnung zwei neue Batteriekategorien ein. Traktionsbatterien sind demnach solche Batterien, die für den Antrieb von Elektroautos zuständig sind. Ausserdem gibt es nun eine neue Kategorie für Batterien von leichten Transportmitteln (Light Modes of Transportation Batteries = LMT-Batterien).
Lebenszyklusanalyse und Batteriepass
Für Industriebatterien und solche, die in Fortbewegungsmitteln verbaut sind, gilt künftig, dass der Fussabdruck der gesamten Lebensdauer beim Kauf deklariert werden muss. Bis anhin existierte keine solche Rechtfertigungspflicht für den gesamten Produktions- und Nutzungszyklus.
Ab welchem Zeitpunkt dies eingeführt wird, ist noch nicht klar. Jede individuelle Batterie wird aber ab 2026 einen digitalen Batteriepass besitzen, der online abrufbar ist. So steht im Artikel 77, Absatz 2 der EU-BattVO:
„Der Batteriepass enthält Informationen über das Batteriemodell und spezifische Informationen für die einzelne Batterie“
Dies soll auch dabei helfen, dass Reparatur und Recycling einfacher zu gestalten. Ab 2025 sollen Mindestrezyklatgehalte eingehalten werden, welche sich über die Jahre, also etwa bis Anfang der 2030er, verschärfen und auf alle Batteriekategorien ausdehnen werden. Denn – und hier wird es auch für Konsumenten interessant, die nicht-industrielle Batterien kaufen – ab ca. 2026 wird es verboten sein, in Endgeräten wie Handys oder Kameras nicht-austauschbare Akkus zu verwenden. Die Hersteller müssen demnach sicherstellen, dass Konsumenten die Akkus selbst ersetzen können. Sie müssen auch Anleitungen dafür bereitstellen. Einzige Ausnahmen sind medizinische Geräte und solche, die dafür ausgelegt sind, im Wasser benutzt zu werden.
Ferner sollen, ab einem noch undefinierten Zeitpunkt, nicht-aufladbare Einweg-Batterien verboten werden. Über die genaue Einführung dieser Massnahme wird in den nächsten Jahren debattiert, die Kommission strebt eine Umsetzung etwa im Jahr 2030 an. In der Batterieverordnung werden zudem noch Konformitäts- und Informationspflichten für Händler, Produzenten, Recyclingunternehmen und generell allen beteiligten Akteuren des Lebenszykluses einer Batterie festgehalten.
Die neue Verordnung ist die erste, die den gesamten Lebenszyklus der Akkus und Batterien ins Visier nimmt. Wie gut die Umsetzung funktionieren wird, bleibt abzuwarten. Jedoch wird es zwingendermassen Änderungen auf dem Batteriemarkt geben, die wir als Konsumenten spüren werden.
Quellen und weitere Informationen:
EU-Verordnung über Batterien und Altbatterien
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