Föderalismus: Atomausstieg und Erneuerbare Energien

Einem schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie, wie ihn der Bundesrat verlangt, stimmt die Solothurner Regierung zu. Man will jedoch keine gesetzliche Verankerung die besagt, dass nukleare Technologien verboten sind. 

Im Kanton Solothurn ist das AKW Gösgen seit 1979 in Betrieb. Seine Jahresproduktion liegt bei 8 Milliarden kWh. Es wird nicht wie bei anderen Atomkraftwerken über einen Fluss gekühlt, sondern mithilfe eines 150 Meter hohen Naturzug-Nass-Kühlturms. So wird durch die Abwärme des AKWs zwar die Luft, nicht aber die Aare belastet.

Am 10. Juni 2008 gab der Schweizer Energiekonzern Alpiq bekannt, er wolle direkt neben das bestehende Atomkraftwerk Gösgen ein weiteres bauen. Es würden ein Leichtwasserreaktor mit einer Leistung zwischen 1.100 und 1.600 Megawatt sowie ein 60 Meter hoher Hybridkühlturm gebaut werden. Das Gesuch wurde auf Bundesebene eingereicht.

Gestern beschloss die Regierung in Solothurn, dass es kein Verbot der Atomkraftnutzung in der Kantonsverfassung geben soll. Auch soll die Förderung erneuerbarer Energien nicht im Gesetz verankert werden. Weiter kam man zum Schluss, dass das Projekt Gösgen II erst beerdigt werden soll, wenn der Bund das Bewilligungsverfahren beendet.

Man will die Rolle des Kantons als Teil des regulierenden Systems von der Rolle als Eigentümer trennen.


Verständlicherweise will der Regierungsrat des Kantons Solothurn auch keinen Einfluss auf Alpiq nehmen, das AKW-Gesuch zurückzuziehen, ist er doch am Energiekonzern beteiligt. 
„Man will die Rolle des Kantons als Teil des regulierenden Systems von der Rolle als Eigentümer trennen“, begründet der Regierungsrat seine Position. 
Bereits im April wurde bekannt, dass Alpiq die Planungskosten des AKWs in der Höhe von bisher 35 Millionen Franken bereits abgeschrieben hat.

Ähnlich ist die Lage im Kanton Aargau: Auch hier gibt es bloss ein „Jein“ zum Atomausstieg. 
Im Kanton Bern hingegen wird ein möglichst geordneter Ausstieg aus der Atomenergie angestrebt. Bevor es dazu kommen könne, müssten die versorgungstechnischen und wirtschaftlichen Auswirkungen geklärt werden. Man strebe aber einen baldigen Ausstieg an. 

So zeigt sich einerseits die föderalistische Struktur der Schweiz und andererseits die Unentschlossenheit, nur halbherzig auf erneuerbare Energien zu setzen, sich weiterhin ein Hintertürchen offen zu halten und nicht unerhebliche Beträge in eine veraltete Infrastruktur zu stecken – ungeachtet deren grosser ungelösten Probleme wie Sicherheit und Endlagerung. Die Zeichen der Zeit verlangen aber einen konsequenten Entscheid für die Förderung der erneuerbaren Energien.

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