Agrarreform 2014-2017 - Ständerat folgt dem Nationalrat

13 Dez 2012

Nach der Diskussion im Nationalrat hat sich auch der Ständerat mit der Agrarpolitik 2014-2017 befasst. Das Parlament will dem Wunsch gerecht werden, mit einem weiterentwickelten Direktzahlungssystem die natürlichen Lebensgrundlagen wie Biodiversität, Bodenfruchtbarkeit und Ressourceneffizienz zu stärken.

Gegenstand war die teilweise umstrittene Diskussion in der Agrarpolitik vorallem bezüglich der Tier- und Flächenbeiträge. Im Wesentlichen geht es um die Umlagerung der heutigen Tierbeiträge in flächenbezogene Versorgungssicherheitsbeiträge, will heissen, der Bundesrat macht die Subventionen  nicht mehr von der Zahl der gehaltenen raufutterverzehrenden Nutztiere abhängig, sondern von der Grösse der bewirtschafteten Fläche. Damit werden die Bauern künftig nicht mehr nach der Anzahl ihrer Tiere bezahlt. Die Zielsetzung des Bundesrates ist es, landwirtschaftliche Innovationen und die Ernährungswirtschaft vermehrt zu unterstützen und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. In den kommenden Jahren muss das System der Direktzahlungen weiterentwickelt werden. Der bisherige allgemeine Flächenbeitrag soll aufgehoben werden, weil er die Strukturentwicklung behindert und an keine spezifischen Auflagen geknüpft ist.

Nach der Debatte im Nationalrat folgte der Ständerat in wesentlichen Teilen den Zielsetzungen des Bundesrates. Eine Mehrheit  im Ständerat unterstützte die Argumente von Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Nach Ansicht einer Mehrheit führen die bisherigen Tierbeiträge zu höheren Milchmengen und sind wenig wirkungsvoll. Die Direktzahlungen sollen sich in Zukunft vermehrt am Umweltschutz und am Wohl der Tiere orientieren. Grundpfeiler der Agrarpolitik für die kommenden Jahre sind die Pflege der Kulturlandschaft, eine sichere Versorgung der Bevölkerung, die Einkommenssicherung  der Landwirte sowie der Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen. In diesem Zusammenhang soll den naturnahen und umwelt- und tierfreundlichen Produktionsformen besondere Beachtung  geschenkt werden. Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat Einkommens- und Vermögensgrenzwerte festlegen.

Die Direktzahlungen sollen sich in Zukunft vermehrt am Umweltschutz und am Wohle der Tiere orientieren.

Für die vier Jahre von 2014-2017 sollen Agrar-Subventionen von total 13,67 Milliarden CHF bereitgestellt werden. Diese finanziellen Mittel für die Landwirtschaft teilen sich wie folgt auf:

638 Mio CHF für Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen, 1,776 Mio CHF im Bereich Produktion und Absatz und 11,256 Mio CHF Direktzahlungen. Mit diesen Investitionen werden die folgenden Bereiche des schweizerischen Agrarwesens abgedeckt:

  • Kulturlandschaftsbeiträge
  • Biodiversitätsbeiträge
  • Beiträge für die Landschaftsqualität
  • Produktionssystembeiträge
  • Zahlungen für Ressourceneffizienz
  • Übergangsbeiträge zur Gewährleistung einer sozialverträglichen Entwicklung

 

Die Kosten der schweizerischen Landwirtschaft sind hoch und gleichzeitig sind die Nutzflächen stark begrenzt. Das Einkommen  der Landwirte resultiert aus den Einnahmen von Leistungen auf dem Markt sowie Bundesmitteln. Mit der neuen Umverteilung  werden nun die Bauern in die Pflicht genommen, innovativ zu sein und sich auf neue Ziele auszurichten. Es ist im Interesse von Politik und Wirtschaft, dass  unsere Landwirte am Markt mit ihren Produkten erfolgreich sind.

Obwohl sich Exponenten des Bauernverbandes und die Bauernlobby von den Entscheiden des Ständerates enttäuscht zeigen, ist es an der Zeit, die einheimische Produktion von tierischen Lebensmitteln kritisch zu überprüfen und zu hinterfragen. Gleiches gilt für die schweizerische Milchproduktion und den Milchmarkt.

Die Schweizer Bevölkerung wünscht sich für die Zukunft eine Landwirtschaft, die sich um eine intakte Umwelt bemüht und für Nachhaltigkeit sorgt. Gleichzeitig soll aber auch die Grundversorgung gesichert und optimiert werden.

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